Plakatierung für die Wahlen 2019
Die Plakatierung für die National- und Ständerats- sowie Regierungsratswahlen ist ab 25. August 2019 erlaubt. Richtlinien in der Gemeinde Muri müssen beachtet werden.
Die Geschäftsleitung bittet die Parteien, die kantonalen und kommunalen Richtlinien zu beachten. Die Richtlinien in der Gemeinde Muri können im Online-Schalter auf www.muri.ch eingesehen werden.
Unter anderem darf an Kantonsstrassen pro Kandelaber maximal ein Plakat angebracht werden (entlang der Luzernerstrasse sind pro Wahlkandidatur und Sachabstimmung maximal 2 Plakate an verschiedenen Kandelabern erlaubt). Jegliches Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten entlang von Gemeindestrassen und in den Quartieren ist verboten.
Nicht korrekt angebrachte Plakate werden auf Kosten des Verursachers durch den Werkdienst entfernt.