Plakatierung für die Wahlen 2019

Gemeinde Muri AG
Gemeinde Muri AG

Oberes Freiamt,

Die Plakatierung für die National- und Ständerats- sowie Regierungsratswahlen ist ab 25. August 2019 erlaubt. Richtlinien in der Gemeinde Muri müssen beachtet werden.

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Das Unternehmen musste Mitte 2020 rund 1000 Mitarbeitende entlassen. - Keystone

Die Geschäftsleitung bittet die Parteien, die kantonalen und kommunalen Richtlinien zu beachten. Die Richtlinien in der Gemeinde Muri können im Online-Schalter auf www.muri.ch eingesehen werden.

Unter anderem darf an Kantonsstrassen pro Kandelaber maximal ein Plakat angebracht werden (entlang der Luzernerstrasse sind pro Wahlkandidatur und Sachabstimmung maximal 2 Plakate an verschiedenen Kandelabern erlaubt). Jegliches Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten entlang von Gemeindestrassen und in den Quartieren ist verboten.

Nicht korrekt angebrachte Plakate werden auf Kosten des Verursachers durch den Werkdienst entfernt.

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