Bepflanzungen und Einfriedungen an Strassen in Twann-Tüscherz
Twann-Tüscherz bittet die Bevölkerung ihre Sträucher und Bäume, bis 5, September 2021, vorschriftgemäss zurückzuschneiden.

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmung zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.
Vorschrift des Strassenbaugesetz zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen
Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwege muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höherwachsende Bepflanzungen die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen.
Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes haben. Am Strandweg dürfen Hecken zur Sicherung der Aussicht auf den See nicht höher als 1,50 m ab Strasse sein.
Nicht vorschriftgemässe Sträucher und Bäume müssen zurückgeschnitten werden
Da festgestellt wurde, dass die oben aufgeführten Bedingungen nicht überall eingehalten sind, werden die Strassenanstösser und Grundeigentümer aufgefordert, diese Vorschriften zu beachten und die Sträucher und Bäume bis zum 05. September 2021 auf die vorgeschriebenen Masse zurückzuschneiden.