Das revidierten Organisationsreglement Twann-Tüscherz tritt in Kraft
Am 1. Januar 2022 tritt das totalrevidierten Organisationsreglements und der totalrevidierten Organisationsverordnung der Gemeinde Twann-Tüscherz in Kraft.
Das an der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 genehmigte totalrevidierte Organisationsreglement der Gemeinden Twann-Tüscherz ist abschliessend am 15. November 2021 auch vom Kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt worden.
Das Inkrafttreten des OgR erfolgt per 1. Januar 2022. Das bisher geltende OgR vom 17. Mai 2009 wird per 31. Dezember 2021 aufgehoben. An seiner Sitzung vom 22. November 2021 hat der Gemeinderat auch die zum OgR gehörende totalrevidierte Organisationsverordnung genehmigt.
Diese tritt ebenfalls per 1. Januar 2022 in Kraft. Die bisher geltende OgV vom 7. Juni 2011 wird ebenfalls per 31.12.2021 aufgehoben. Auf der Gemeindehomepage werden das neue Reglement beziehungsweise die neue Verordnung bereits aufgeschaltet.