Der Gemeinderat Twann-Tüscherz hat stille Wahlen durchgeführt
Twann-Tüscherz hat die stille Wahl des Gemeindepräsidiums und der Gemeinderatssitze vorgenommen. Demnach entfällt die angesetzte Urnenwahl am 23. November 2021.
Sowohl die Besetzung des Gemeindepräsidiums als auch die Besetzung der übrigen vier Gemeinderatssitze für die Legislatur 2022 bis 2025 erfolgte in Stiller Wahl. Die auf den 23. November 2021 angesetzte Urnenwahl zur Besetzung dieser Sitze findet demnach nicht statt.
Die Wahl des Gemeindepräsidiums wurde durchgeführt
Für die Wahl zur Besetzung des Gemeindepräsidiums der Einwohnergemeinde Twann Tüscherz für die Amtsdauer vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 ist innerhalb der reglementarischen Frist ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Dieser stammt von der Sozialdemokratischen Partei Twann-Tüscherz-Ligerz (SP TTL).
Da nur ein einziger Wahlvorschlag für den zu besetzenden Sitz vorliegt, erklärt der Gemeinderat gemäss des Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17. Mai 2009 Margrit Bohnenblust ohne Durchführung eines öffentlichen Wahlgangs als gewählt.
Für die vier Gemeinderatssitze wurden alle vier Wahlvorschläge angenommen
Für die Wahl zur Besetzung der übrigen vier Gemeinderatssitze für die Amtsdauer vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 nach dem Prinzip des Majorzverfahrens sind vier Wahlvorschläge eingegangen. Da nur vier Wahlvorschläge für die vier zu besetzenden Sitze vorliegen, erklärt der Gemeinderat Caliaro Stephan, Vetsch Ueli, Tschantré Markus und Brügger Christian ohne Durchführung eines öffentlichen Wahlgangs als gewählt.