Birsfelden informiert über Änderungen bei Verordnungen
Wie die Gemeinde Birsfelden mitteilt, hat der Gemeinderat verschiedene Verordnungen angepasst beziehungsweise Totalrevisionen vorgenommen.

Bei der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) wird die Teilrevision per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt und beinhaltet die Anpassung der Pauschalbeiträge.
Weiterhin tritt die Teilrevision der Verordnung zum Reglement der Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die teilrevidierte Verordnung wurde am 20. Dezember 2022 vom Gemeinderat verabschiedet.
Verordnung über die Tageskarten der Gemeinde
Ab dem 1. Januar 2024 soll eine Nachfolgelösung für die SBB-Tageskarten eingeführt werden.
Im Hinblick auf diese Umstellung wurde die Beschaffung der SBB-Tageskarten und somit auch die Verordnung per 1. Januar 2023 vom Gemeinderat angepasst.
Die teilrevidierte Verordnung über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats wurde am 6. September 2022 vom Gemeinderat verabschiedet und trat bereit zum 1. November 2022 in Kraft.
Die Kompetenzordnung zur Regelung von Ausnahmefällen
Die totalrevidierte Kompetenzordnung wurde per 1. Juli 2022 vom Gemeinderat in Kraft gesetzt.
Per 8. November 2022 wurde die Kompetenzordnung zur Regelung von Ausnahmefällen durch den Paragrafen acht a ergänzt und per sofort in Kraft gesetzt.