Erlassung von Verzugszinsen für Unternehmen im Härtefallprogramm
Unternehmen, welche Gelder aus dem kantonalen Härtefallprogramm erhalten, werden die Verzugszinsen der Steuerjahre 2020 und 2021 auf Gesuch erlassen.

Der Stadtrat von Olten hat beschlossen, dass Unternehmen, welche Gelder aus dem kantonalen Härtefallprogramm erhalten, für die Steuerjahre 2020 und 2021 der Verzugszins auf Gesuch hin erlassen wird.
Die Corona-Pandemie und die in der Folge von den Behörden verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Virus hätten dazu geführt, so die Begründung, dass zahlreiche Unternehmen, insbesondere der Eventbranche, Gastronomie, Hotellerie, aber auch Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristische Betriebe, unverschuldet massive Umsatzeinbussen und Liquiditätsengpässe zu verzeichnen hätten und dadurch teilweise in Zahlungsverzug gerieten.
Verzinsung des Betrags durch die Einwohnergemeinde nicht zielführend
Wenn sie deshalb fällige Steuerraten nicht oder nur teilweise bezahlen könnten, habe dies bis zur definitiven Rechnungsstellung einen Verzugszins von 5% zur Folge. Da die Unternehmen, welche von den Härtefallunterstützungen profitierten, mit diesen Geldern die Fixkosten decken müssten, sei anzunehmen, dass viele die Vorbezugsraten nicht pünktlich bezahlen könnten, so der Stadtrat.
Da dieser Verzug der Unternehmen grundsätzlich nicht selbstverschuldet sei, sei eine Verzinsung des Betrags durch die Einwohnergemeinde nicht zielführend.