Wie die Gemeinde Trimbach bekannt gibt, soll die jährliche Pauschale für das Obligatorischschiessen auf von 200 Franken auf 1000 Franken erhöht werden.
Die Gemeindeverwaltung von Trimbach. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1244 unter dem Namen Trinbach.
Die Gemeindeverwaltung von Trimbach. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1244 unter dem Namen Trinbach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Zwischen der Einwohnergemeinde Obergösgen und der Einwohnergemeinde Trimbach gibt es eine Vereinbarung betreffend das Obligatorischschiessen sowie allen dazugehörigen Schiessen, die im Interesse der Landesverteidigung sind.

Diese Vereinbarung wurde 2004 unterzeichnet. Die Gemeinde Trimbach bezahlt eine Grundpauschale von 200 Franken sowie 20 Franken pro Schützen.

Da Trimbach über keinen Schiesstand verfügt, auf dem das Obliagtorische (300 Meter Distanz) geschossen werden kann, ist Trimbach verpflichtet, eine andere Schiessanlage finanziell zu unterstützen.

Neben Obergösgen beteiligen sich auch Olten und Schönenwerd an dieser Anlage.

Überarbeitung der Gebührenordnung vorgeschlagen

Die Einwohnergemeinde Obergösgen ist an Trimbach herangetreten mit dem Antrag, die Vereinbarung zu überarbeiten.

Neu soll die Gemeinde Trimbach pauschal 1000 Franken pro Jahr (anstatt 200 Franken) bezahlen. Dafür fällt die Gebühr pro Schütze (momentan 20 Franken) weg.

Zudem soll die Gemeinde neu 500 Franken pro Jahr in einen Unterhaltsfonds bezahlen.

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