Hittnau genehmigt ein Reglement zur Behördenentschädigung
Der Gemeinderat von Hittnau hat ein Reglement zum Vollzug der Behördenentschädigung genehmigt. Es soll eine jährliche Entschädigung von 150'000 Franken geben.

Für die Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021 war die Teilrevision der Entschädigungsverordnung traktandiert. Da sich im Vorfeld zeigte, dass keine Klarheit über die Verteilung der Behördenentschädigung herrschte, zog der Gemeinderat das Geschäft zurück.
An der Sitzung vom 15. September 2021 hat der Gemeinderat nun ein Reglement über den Vollzug der Behördenentschädigung des Gemeinderates genehmigt, vorbehältlich der Annahme durch den Souverän am 29. November 2021.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, für den Gemeinderat eine jährliche Entschädigung in der Höhe von 150'000 Franken festzulegen.
Die Grundpauschale wurde geringfügig gesteigert
Mit einer geringfügigen Steigerung der Grundpauschalen erhält der Gemeindepräsident aus diesem Betrag eine Grundpauschale von 30'000 Franken, anstatt 28'000 Franken und jedes Gemeinderatsmitglied 24'000 Franken, anstatt 22'000 Franken.
Für eine leistungsbezogene Entschädigung stehen die restlichen 24'000 Franken zur Verfügung. Das Reglement beinhaltet zudem Messgrössen, Pauschalen für die leistungsbezogenen Entschädigungen und eine Obergrenze für die zusätzliche Abgeltung.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem Reglement Klarheit zu schaffen. Das Geschäft wird für die kommende Gemeindeversammlung vom 29. November 2021 erneut traktandiert.