Hittnau spricht sich für das Spital Uster als Aktiengesellschaft aus
Hittnau unterstützt die Umwandlung des Zweckverbandes Spital Uster in eine Aktiengesellschaft und empfiehlt den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen.
Am 15. Mai 2022 wird über die Umwandlung des Zweckverbandes Spital Uster in eine Aktiengesellschaft entschieden. Der Gemeinderat Hittnau unterstützt dieses Vorhaben und empfiehlt den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen.
Das Spital Uster ist ein regionales und leistungsfähiges Kompetenzzentrum und stellt die erweiterte medizinische Grundversorgung im oberen Glattal und im Zürcher Oberland sicher. Die Einwohner der Region sollen weiterhin auf die medizinische Kompetenz und die pflegerische Sorgfalt des Spitalteams vertrauen können. Deshalb ist das Spital Uster zu beauftragen, diese wichtige gesundheitspolitische Aufgabe weiterhin und auch langfristig im Interesse der Gemeinden seines Einzugsgebietes wahrzunehmen.
Der Zweckverband ist nicht mehr die geeignete Rechtsform zur Führung
Bisher machte das Spital dies in einem Zweckverband. Der Zweckverband ist sinnvoll, wenn mehrere Gemeinden gemeinsam eine ihnen gesetzlich übertragene Aufgabe erfüllen. Mit Blick auf die Spitalversorgung ist diese gesetzliche Pflicht 2011 entfallen. Deshalb – und besonders auch, weil sich die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren grundlegend geändert haben – ist auch der Zweckverband nicht mehr die geeignete Rechtsform zur Führung des Spitals.
Daher wurde den Stimmberechtigten der Zweckverbandsgemeinden bereits im Jahre 2015 vorgeschlagen, den Zweckverband Spital Uster in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck umzuwandeln. Nötig wäre bereits damals die Zustimmung jeder einzelnen Gemeinde des Zweckverbandes gewesen. Diese Einstimmigkeit der Gemeindestimmen kam leider nicht zustande. Seither sind zwei weitere Gemeinden aus dem Zweckverband ausgetreten.
Eine Fusion zwischen den Spitälern Uster und Wetzikon wurde versucht
In der Folge prüften die Spitäler Uster und Wetzikon eine Fusion. Verschiedene Umfeld- und Rahmenbedingungen, unter denen dieses Vorhaben 2018 in Angriff genommen worden war, veränderten sich jedoch in wenigen Jahren markant. Die Umsetzung der Fusion erschien stark risikobehaftet. Die beiden Verwaltungsräte gaben deshalb das Fusionsprojekt im Dezember 2020 mit grossem Bedauern auf.
Mit der nun erneut vorgeschlagenen Umwandlung in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck soll das Spital Uster günstige Rahmenbedingungen erhalten, um sich in einem sich rasch wandelnden, gesellschaftlich und ökonomisch herausfordernden Umfeld behaupten zu können. Das Aktienkapital der Gesellschaft bemisst sich an der bisherigen Beteiligung der Gemeinden. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft beschränkt das finanzielle Risiko der Gemeinden auf das Aktienkapital. Eine Nachschusspflicht entfällt.
Mit der Aktiengesellschaft soll ein Interkommunaler Vertrag in Kraft treten
Wenn der Zweckverband in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck umgewandelt wird, brauchen die beteiligten Gemeinden eine Rechtsgrundlage, die ihnen das Betreiben eines Spitals als öffentliche Aufgabe weiterhin ermöglicht. Gleichzeitig mit der Umwandlung des Zweckverbandes in eine Aktiengesellschaft soll deshalb ein Interkommunaler Vertrag in Kraft treten. Dieser formuliert den Auftrag der Gemeinden für die Spitalversorgung und das Rettungswesen.
Der Interkommunale Vertrag wahrt die Interessen der Gemeinden, sichert deren Mitwirkung und gewährleistet die Gemeinnützigkeit der Spital Uster AG. Der Vertrag regelt auch eine allfällige Beteiligung Dritter. Diese wird so stark eingeschränkt, dass die Gemeinden stets die Kontrolle über die Aktiengesellschaft haben.
Der Gemeinderat spricht sich für die Umwandlung aus
Mit Beschluss der Stimmberechtigten zum Interkommunalen Vertrag wird auch die grundsätzliche Strategie für die Spital Uster AG festgesetzt. Struktur und Organisation der Gesellschaft werden darüber hinaus mit Statuten und die koordinierte Ausübung der Aktionärsrechte mit einem Aktionärsbindungsvertrag geregelt. Die Aktionärinnen – vertreten durch die Vorstände der Trägergemeinden – werden diese beiden Grundlagen im Anschluss an einen positiven Entscheid der Stimmberechtigten beschliessen.
Die Vorlage zur Umwandlung der Trägerschaft des Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, das heisst die Auflösung des Zweckverbandes Spital Uster und der Beitritt der Gemeinde Hittnau zum Interkommunalen Vertrag (Umwandlung), wird unterstützt. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgern, am 15. Mai 2022 ein «Ja» in die Urne zu legen.