Gemeindehaus / Sozialdienst – Einführung Maskentragpflicht

Ab Montag, 31. August, gilt beim Betreten des Gemeindehauses (Hauptstrasse 6) oder des Sozialdienstes (Brunnenweg 4) eine Maskentragpflicht.

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Eine Frau trägt eine Schutzmaske. (Symbolbild) - pixabay

Die Geschäftsleitung der Einwohnergemeinde Pieterlen hat am 25. August entschieden, ab Montag, 31. August, im Gemeindehaus (Hauptstrasse 6) und Sozialdienst (Brunnenweg 4) eine Maskentragpflicht einzuführen. In einer Übergangsphase stellt die Gemeinde ihren Kunden bis Ende September die Masken kostenlos zur Verfügung. Anschliessend müssen die Masken zwingend selbst besorgt werden.

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