Arisdorf

Arisdorf beschliesst Sparmassnahmen und neue Gebühren

Nau.ch Lokal
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Pratteln,

Wie die Gemeinde Arisdorf schreibt, werden per 1. Januar 2023 mehrere Sparmassnahmen beschlossen sowie neue Gebühren eingeführt.

Das Schulhaus «74» in Arisdorf.
Das Schulhaus «74» in Arisdorf. - Nau.ch / Werner Rolli

An der Klausurtagung des Gemeinderates vom 8. Juli 2022 stellten mögliche Sparmassnahmen und die Einführung von neuen Gebühren ein wichtiges Thema dar, dies im Hinblick auf die finanzielle Situation der Gemeinde, welche Massnahmen erforderlich macht.

Die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte Budgetsitzung stand denn auch ganz im Zeichen von möglichen Einsparungen.

Das Wünschbare wurde ganz klar vom Machbaren getrennt. Allerdings ist der Spielraum für die Gemeinden relativ klein, da der grösste Teil der Ausgaben auf gesetzlichen Verpflichtungen beruht, auf die kein Einfluss geltend gemacht werden kann.

Streichung des Betrags für die Sport- und Volksbad Gitterli AG

Nebst verschiedenen kleineren Kürzungen und Streichungen wurde auch der jährliche Beitrag an die Sport- und Volksbad Gitterli AG im Betrag von 13'000 Franken gestrichen.

Daneben wird ab 2023 auch auf die Anschaffung der Gemeinde-Tageskarten verzichtet.

Daraus resultiert ebenfalls eine Einsparung von 7'000 Franken pro Jahr, welche die Differenz zwischen den Ausgaben für die Tageskarten und den Einnahmen aus den Verkäufen ergibt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat auch geprüft, wie Mehreinnahmen generiert werden können.

Es werden neue Gebühren eingeführt

Nach dem Verwaltungs- und Organisationsreglement ist der Gemeinderat befugt, Gebühren festzulegen für die durch die Verwaltung erbrachten Dienstleistungen.

Die Abklärungen haben ergeben, dass in den allermeisten Gemeinden für Amtshandlungen wie die Beglaubigung von Unterschriften, das Ausstellen von Heimatausweisen und dergleichen Gebühren erhoben werden.

In der Gemeinde Arisdorf wurden auf viele Dienstleistungen – mit Ausnahme derjenigen, für welche die Gebühren auf Kantons- oder Bundesebene festgelegt sind – bisher keine Gebühren erhoben.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, ab 1. Januar 2023 mehrere Gebühren einzuführen, welche sich an die Ansätze in anderen Gemeinden anlehnen.

Die Liste der Gebührenpreise ist auf der Gemeindewebseite zu sehen

Die Liste der beschlossenen Gebühren und deren Höhe kann man auf der Webseite der Gemeinde Arisdorf finden.

Die monatliche unentgeltliche Zustellung des Newsletters in Papierform verursacht Kosten von rund 8000 Franken pro Jahr.

Im Hinblick auf die Einführung eines Publikationsgesetzes im Kanton Basel-Land, in welchem auch die Publikation amtlicher Mitteilungen geregelt ist, wurde auf die Überprüfung dieses Ausgabenpostens vorerst verzichtet.

Die Gebühr für Identitätskarten ist bereits festgelegt

Diese erfolgt, sobald die Publikation von Gemeindemitteilungen neu geregelt ist.

Die Gebühren für weitere Amtshandlungen (zum Beispiel Identitätskarte) sind durch Bundesgesetze und kantonale Vorschriften bereits festgelegt.

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