Füllinsdorf setzt auf Sicherheit und Umweltschutz
Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, hat die Einwohnergemeindeversammlung das revidierte Polizeireglement mit Fokus auf Schutz von Ruhe und Umwelt genehmigt.

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2023 hat das revidierte Polizeireglement genehmigt.
Innerhalb der gesetzlichen Frist sind keine Einsprachen eingegangen.
Bis auf minimale Abweichungen ist das Reglement deckungsgleiche mit demjenigen von Frenkendorf, welches bereits in Kraft ist.
Liestal hat ebenfalls entsprechende Einschränkungen erlassen.
Die Genehmigung ist noch ausstehend
Die Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft ist noch ausstehend, aber reine Formsache (bis dahin bleibt noch das bisherige Reglement in Kraft).
Aus Rücksicht auf das Ruhebedürfnis von Menschen und Tieren sowie die Umwelt im Allgemeinen bittet die Gemeinde Füllinsdorf, bereits in diesem Jahr 2023 die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten.
Feuerwerk und Knallkörper beschränkt auf 1. August und Silvester
Das Abbrennen von Knallkörpern beziehungsweise Feuerwerk jeglicher Art ist verboten, ausgenommen anlässlich der Bundesfeier vom 1. August sowie in der Silvesternacht, 31. Dezember, jeweils in der Zeit von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Ähnlichem ist verboten.
Gleichzeitig erinnert die Gemeinde im Namen der Gemeindepolizei und der Feuerwehr Hülften an die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern.
Beim Abbrennen muss genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern, Tieren und Menschenansammlungen eingehalten werden.
Feuerwerkstipps für eine unbeschwerte Feier
Man soll immer zuerst die Gebrauchsanweisung lesen und die angegebenen Sicherheitsabstände sowie die Altersbegrenzung einhalten.
Man soll einen Eimer mit Wasser bereithalten. Keine Kinder sollen unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
Feuerwerksraketen dürfen nur aus gut verankerten Röhren abgefeuert werden. Die Fenster sollen geschlossen und die Storen eingezogen werden.
Wo Feuerwerk verkauft oder abgebrannt wird, darf nicht geraucht werden. Feuerwerk soll vor Funkenwurf geschützt werden. Keine Experimente mit Feuerwerk.
Korrekte Entsorgung und Notfallbereitschaft
Feuerwerk bis zum Erlöschen unter Kontrolle halten. Bei fehlerhafter Zündung soll man unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes die Feuerwerkskörper 15 bis 20 Minuten stehen lassen.
Man soll den verursachten Abfall korrekt entsorgen. Sollte es trotz Sicherheitsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand kommen, alarmiert man umgehend die Notruf-Nummer.
Die Gemeinde Füllinsdorf dankt für die Unterstützung – auch im Namen der Nachbargemeinden – und wünscht der Bevölkerung eine geruhsame Bundesfeier.