Darauf muss beim Drohnenflug über Füllinsdorf geachtet werden

Nau.ch Lokal
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Pratteln,

Die Gemeinde Füllinsdorf gibt der Bevölkerung Tipps, wie Drohnen gesteuert werden können, ohne dabei die Nachbarn zu belästigen.

Drohne
Symbolbild Drohne. - Keystone

Wie die Gemeinde Füllinsdorf berichtet, wird seit einiger Zeit auch in der Schweiz ein neues Hobby ausgeübt: das Drohnenfliegen. Neben dem Fliegen lassen von Modellflugzeugen und -helikoptern, ist auch das Fliegen von ferngesteuerten Drohnen zu einem beliebten Freizeitvergnügen geworden.

Daher möchte die Gemeinde auf einige grundsätzliche Regeln aufmerksam machen, damit durch dieses sicherlich spannende Hobby der nachbarschaftliche Frieden nicht gestört wird.

Ferngesteuerte Drohnen benötigen keine Bewilligung, wenn sie unter 30 Kilogramm wiegen und der Pilot sein Modell jederzeit auf Sicht steuert. Diese Voraussetzungen treffen praktisch auf alle Drohnen zu, die zu Hobbyzwecken im Warenhaus oder über das Internet gekauft werden.

In Wohnquartieren muss auf die Nachbarn geachtet werden

Gerade in Wohnquartieren gilt es aber, unbedingt den Schutz der Privatsphäre zu beachten. Es schätzt kein Nachbar, wenn über seinem Garten eine Drohne schwebt. Am besten fliegt man mit dem Multikopter dort, wo man niemanden belästigt.

Ausserdem gilt es zu bedenken, dass ab einer Höhe von 150 Metern über Grund über unbewohntem und ab 300 Metern über bewohntem Gebiet, auch manntragende Flugzeuge oder Helikopter anzutreffen sind. Diese haben kaum eine Chance, eine Drohne oder ein Modellflugzeug rechtzeitig zu erkennen und können daher kaum ausweichen.

Weitere Informationen, Tipps oder auch ein spezielles Video zum Thema «Drohnen» ist auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zu finden.

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