Eschenbach nimmt Petition zu Alterswohnungen entgegen
Eine Petition in Eschenbach fordert unter anderem, dass die Alterswohnungen in St. Gallenkappel nicht östlich, sondern südwestlich vom Haus Berg gebaut werden.
Wie die Gemeinde Eschenbach berichtet, ist bei der Gemeinde am 3. Juli 2023 eine Petition mit insgesamt 84 Unterschriften in Bezug auf das gemeinsam mit der GAW Eschenbach geplante Alterswohnungsprojekt eingegangen.
Die Initianten vom «Bürgerforum Eschenbach» bezeichnen das Vorhaben an sich als gelungen, fordern jedoch, dass die Alterswohnungen nicht östlich, sondern südwestlich vom bestehenden Haus Berg des Pflegezentrums Eschenbach zu stehen kommen.
Zugleich schwebt den Petenten vor, dass in dem Gebiet dereinst mindestens weitere 120 Genossenschaftswohnungen entstehen sollen.
Der Gemeinderat hat sich mit den Anträgen auseinandergesetzt
Im Rahmen der inzwischen weitgehend abgeschlossenen Projektplanung wurde die Standortfrage umfassend geprüft, frühzeitig geklärt und öffentlich kommuniziert.
Dennoch hat sich der Gemeinderat nun nochmals ausgiebig mit den vorgebrachten Anträgen befasst und dabei Folgendes festgehalten.
Vorgeschlagener Standort befindet sich in Landwirtschaftszone
Während der im Projekt vorgesehene Standort in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) liegt, welche gemäss Zonenplanung für eben solche Gemeinde-Infrastrukturbauten vorgesehen ist, befindet sich der in der Petition vorgeschlagene Alternativstandort unterhalb des Hauses Berg zu grossen Teilen in der Landwirtschaftszone.
Im Jahr 2011 wurde gegen die Ortsplanungsrevision der ehemaligen Gemeinde St. Gallenkappel das Referendum ergriffen.
An der darauffolgenden Urnenabstimmung hat die Bürgerschaft die Vorlage abgelehnt – und damit auch das Einzonungsbegehren für eben diesen unteren Teil des Hanges.
Entsprechend dem damaligen Volkswillen ist das besagte Gebiet auch im aktuellen Richtplanungsprozess der vereinigten Gemeinde nicht für eine Umzonung vorgesehen, zumal eine solche Erweiterung der Bauzone auch nicht mit dem heutigen Raumplanungsgesetz auf Bundesebene vereinbar wäre.
Der Gemeinderat hält am ursprünglichen Standort fest
Die Petenten schätzen den Landwert auf circa drei Millionen Franken und fordern auf dieser Grundlage die Vorlage eines Gesamtkonzepts zur öffentlichen Diskussion.
Eingezontes OeBA-Land kann jedoch nur für öffentliche Infrastrukturbauten genutzt werden und ist somit auf dem Markt nicht handelbar.
Die Wertbemessung basiert gemäss Gemeindeordnung auf dem grundbuchamtlich geschätzten Verkehrswert, welcher im vorliegenden Fall klar im finanziellen Kompetenzbereich des Gemeinderats liegt.
Aufgrund dieser Überlegungen hält der Gemeinderat am gewählten Standort östlich des bestehenden Hauses Berg fest und tritt nicht auf die Forderungen der Initianten ein.