Eschenbach SG thematisiert Abbau- und Deponiestandorte im Richtplan
Wie die Gemeinde Eschenbach SG meldet, war für sie in der Richtplan-Anpassung die Reduktion der vorläufig aufgenommenen Abbau- und Deponiestandorte relevant.
Mit dem St.Galler Richtplan setzt der Kanton die Leitplanken für die räumliche Entwicklung der nächsten Jahre. Der Richtplan wird in regelmässigen Schritten überarbeitet.
Im Zuge der diesjährigen Revision 2023 wurden seitens der Gemeinde Eschenbach erneut die Abbau- und Deponiestandorte thematisiert.
Neu legt der Kanton jeweils im Frühjahr einen Anpassungsentwurf vor und lädt die Gemeinden und Regionen zur Stellungnahme ein.
Für Eschenbach war dabei insbesondere eine Verfahrensänderung relevant, welche mittelfristig zu einer Reduktion der vorläufig aufgenommenen Abbau- und Deponiestandorte führen soll.
Vernehmlassungsentwurf zur Richtplan-Anpassung 2023
Zudem werden neu auch Windenergiepotenzialgebiete in den Richtplan aufgenommen, wovon eines teilweise auf Eschenbacher Boden liegt.
Als nächster Schritt folgte ein Vernehmlassungsentwurf zur Richtplan-Anpassung 2023, welcher vom Kanton im September zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt wurde.
Davon hat auch die Gemeinde Gebrauch gemacht und einige Anmerkungen eingegeben.
Das neue Instrument eines kantonalen Sondernutzungsplans begrüsst der Gemeinderat vor allem für Vorhaben mit klar kantonaler oder gar nationaler Bedeutung.
Die Anmerkungen der Gemeinde
Für Abbau- und Deponiestandorte scheint diese Praxis nur in ausgewiesenen Fällen sinnvoll.
Die für die Grundwasserreserven von kommunaler oder regionaler Bedeutung neu eingetragenen Standorte Bifang und Gublen so wie der Ausweichstandort Unterfeld werden begrüsst.
Der Gemeinderat fordert wiederholt eine Reduktion der Gesamtzahl der im Richtplan vorgesehenen Abbau- und Deponiestandorte in Eschenbach.
Explizit hat er sich gegen die Standorte Diemberg, Letzi und Uetenberg ausgesprochen.
Rückmeldungen werden in die Planung einfliessen
Der Kanton wird nun die im Rahmen der Mitwirkung eingegangenen Rückmeldungen sichten und wo sinnvoll in die Planung einfliessen lassen.
Daraus ergibt sich die definitive Richtplan-Anpassung 2023, welche anschliessend von der Regierung verabschiedet und dem Bund zur Genehmigung unterbreitet wird.
Parallel dazu dürfte dann auch bereits wieder die Richtplan-Anpassung für das Jahr 2024 anlaufen.