Gräberräumung der Friedhöfe Schänis und Maseltrangen
Wie die Gemeinde Schänis angibt, wird sie einige Gräber ab Mitte April 2024 räumen. Die Angehörigen sollen die Grabmäler et cetera bis 15. April 2024 entfernen.

Für einige Gräber ist die gesetzliche Grabesruhe abgelaufen.
Auf dem Friedhof Schänis geht es um die Erdbestattungsgräber Reihe 29 und 30 bis Nummer 415 (Bestattungsjahre 2002 und 2003), um die Urnengräber Reihe neun (Bestattungsjahre 2011 bis 2013) und um die Kindergräber (Bestattungsjahre 2004 und 2005).
Auf dem Friedhof Maseltrangen geht es um die Erdbestattungsgräber Nummer 43 und 44 (Bestattungsjahr 2003) und die Urnengräber Nummer drei bis sechs (Bestattungsjahre 2011 bis 2013).
Die Gemeinde Schänis wird diese Gräber ab Mitte April 2024 räumen.
Grabmäler und Pflanzen sind bis 15. April 2024 zu entfernen
Die Angehörigen der Verstorbenen werden ersucht, die Grabsteine, Kreuze, Einfassungen, Pflanzen und so weiter bis 15. April 2024 zu entfernen.
Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde entschädigungslos über Grabmäler, Pflanzen und so weiter, welche nicht entfernt worden sind.
Die Entfernung von Grabsteinen, Grabeinfassungen, Pflanzen und so weiter durch Dritte darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Verfügungsberechtigten erfolgen.
Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung über die Räumung der Gräber ab. Bei allfälligen Fragen kann man sich an das Bestattungsamt Schänis wenden.