Wie die Stadt Rapperswil-Jona angibt, werden die Bestattungszeiten für katholische Beisetzungen auf allen Friedhöfen ab dem 1. April 2024 auf 10 Uhr festgelegt.
Die Bühlstrasse in Rapperswil-Jona.
Die Bühlstrasse in Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gestützt auf das Friedhof- und Bestattungsreglement legt der Stadtrat die Bestattungszeiten auf sämtlichen städtischen Friedhöfen in einer Dienstanweisung fest.

Die katholische Kirchgemeinde hat den Stadtrat ersucht, die Bestattungszeiten für katholische Beisetzungen auf den Friedhöfen Jona, Kempraten, Busskirch, Bollingen und St. Johann einheitlich auf 10 Uhr festzulegen.

Dies entspreche einem Bedürfnis vieler Angehöriger. Der Stadtrat ist dem Anliegen nachgekommen und hat die Dienstanweisung entsprechend angepasst.

Die neue Regelung kommt ab 1. April 2024 zur Anwendung. Die Zeiten für evangelisch-reformierte Beisetzungen auf den Friedhöfen Burgerau und Jona bleiben unverändert um 14 Uhr und 15.30 Uhr.

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