Rapperswil-Jona: Baubewilligung für Pumpwerk bleibt gültig

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Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Baubewilligung für das Pumpwerk Grünfeld ab. Der Bau kann starten, sofern das Urteil rechtskräftig wird.

Die Stadtverwaltung Rapperswil-Jona.
Die Stadtverwaltung Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Rapperswil-Jona mitteilt, hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Sportcenter Grünfeld AG gegen die erteilte Baubewilligung an die Wasserversorgung vollumfänglich abgewiesen.

Die ursprüngliche Baubewilligung ist folglich gültig und das Pumpwerk kann gebaut werden, sofern das Urteil in Rechtskraft erwächst. Der Entscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Sanierung des Pumpwerks Grünfeld ist wegen einer Einsprache, respektive eines damit zusammenhängenden Baustopps, seit 2021 blockiert.

Der Rückzug der Einsprache konnte nicht mit einer aussergerichtlichen Einigung erreicht werden. Die zahlreichen von der Stadt moderierten Gespräche mit dem Einsprecher und der Wasserversorgung sind gescheitert.

Gericht bestätigt Baubewilligung

Nun hat das Verwaltungsgericht zugunsten der Wasserversorgung und der Stadt als Bewilligungsbehörde entschieden. Es hat die Beschwerde der Sportcenter Grünfeld AG gegen die erteilte Baubewilligung an die Wasserversorgung vollumfänglich abgewiesen.

Zentral ist die Feststellung, dass der Sportcenter Grünfeld AG das rechtliche Gehör ausreichend und gesetzeskonform gewährt wurde. Die Zonenkonformität des Pumpwerks mitsamt Leitungen in der Grünzone wurde ebenfalls bestätigt.

Ferner weist die Baubewilligung keine formellen oder inhaltlichen Mängel auf, die zur Nichtigkeit hätten führen können. Die ursprüngliche Baubewilligung ist folglich gültig und das Pumpwerk kann gebaut werden, sofern das Urteil in Rechtskraft erwächst.

Bundesgerichtsbeschwerde noch möglich

Der Sportcenter Grünfeld AG steht die Beschwerde an das Bundesgericht offen. Die Wasserversorgung vollendet vorderhand das Provisorium, welches bei einem Wasserdefizit vorübergehend in Betrieb genommen werden darf.

Dies hat das Verwaltungsgericht in einer früheren Verfügung bereits gestattet. Damit kann die Versorgungssicherheit bis zur Inbetriebnahme des sanierten Pumpwerks sichergestellt werden.

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