Rüti: Initiative «Mindestabstand von Windrädern» ist gültig
Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, wurde die Einzelinitiative mit dem Titel «Mindestabstand von Windrädern» vom Gemeinderat formell für gültig erklärt.
Die Einzelinitiative fordert einen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen einer industriellen Windenergieanlage und einer bewohnten Liegenschaft.
Sie richtet sich, so Initiant Christian Klambaur in der Begründung, gegen die vom Regierungsrat auf dem ganzen Kantonsgebiet geplanten «etwa 120 Windräder von circa 240 Meter Höhe».
Klambaur rechnet damit, dass «demnächst kantonale Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden sollen, um die Mitspracherechte der Gemeinden auszuhebeln».
Ähnliche Initiativen sind in den letzten Wochen auch in anderen Zürcher Gemeinden eingereicht worden.
Formelle Gültigkeit der Initiative ist nicht zu beanstanden
In Gemeinden mit Gemeindeversammlungen können Einzelinitiativen von Stimmberechtigten eingereicht werden, wenn es um Anliegen geht, über die letztlich an einer Urnenabstimmung oder an einer Gemeindeversammlung entschieden wird.
Der Gemeinderat entscheidet jeweils, ob eine eingereichte Einzelinitiative gültig ist.
In diesem Fall ist die formelle Gültigkeit der Initiative nicht zu beanstanden, so der Gemeinderat Rüti.
Konkret bedeutet das generell, dass der Titel einer Initiative nicht irreführend ist, dass die Initiative eine Begründung enthält und dass sie weder gegen übergeordnetes Recht verstösst noch offensichtlich undurchführbar ist.