Buchs ZH: Wunschdaten für die Sonntagsverkäufe 2023
Wie die Gemeinde Buchs ZH mitteilt, werden Ladenbesitzer gebeten, ihre Wunschdaten für die Sonntagsverkäufe für 2023 bis zum 31. Oktober 2022 einzureichen.

Seit sich das eidgenössische Arbeitsgesetz per 1. Juli 2008 geändert hat, können die Gemeinden maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäfte ohne arbeitsgesetzliche Bewilligung offen gehalten werden können.
An diesen Daten können auf dem Gebiet der Gemeinde Buchs das Verkaufspersonal ohne kantonale Bewilligung beschäftigt und die Läden des Detailhandels ohne weitere Bewilligung offen gehalten werden.
Dabei sind die Vorschriften des Arbeitsgesetzes einzuhalten. Individuelle Gesuche für das Offenhalten von Verkaufsgeschäften an Sonntagen für das Jahr 2023 dürfen nicht bewilligt werden.
Die Gemeinde bittet um Wunschdaten
Ladenbesitzer und Interessenvertreter werden gebeten, bis 31. Oktober 2022 die Wunschdaten für die Sonntagsverkäufe 2023 der Gemeinde Buchs, Abteilung Sicherheit, schriftlich einzureichen.
Die definitiven Daten werden anschliessend publiziert