Dällikon stellt Mittel für Prüfung von Tempo-30-Zonen bereit
Wie die Gemeinde Dällikon berichtet, werden die Mittel für die Prüfung von Geschwindigkeitsreduktionen auf Gemeindestrassen im Budget 2023 berücksichtigt.
Aus der Bevölkerung werden vermehrt Anfragen gestellt und Forderungen bekundet, die Höchstgeschwindigkeit auf den Dälliker Gemeindestrassen auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen. An der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 war zuletzt eine formelle Anfrage zu diesem Thema beantwortet worden.
Der Gemeinderat anerkannte in seiner Antwort die Veränderung der Verhältnisse seit der Ablehnung einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 auf den Dälliker Gemeindestrassen durch die Gemeindeversammlung vom Juni 2007. Er geht davon aus, dass der Verkehr auch auf den Quartierstrassen, die nicht dem Durchgangsverkehr dienen, stetig zugenommen hat.
Kurz nachdem der Gemeinderat einen Kredit für Verkehrsmessungen als Grundlagenabklärung für eine Prüfung der Einführung von Tempo-30-Zonen bewilligt hat, wurde am 24. August der Bundesratsbeschluss veröffentlicht, wonach die Behörden ab 1. Januar 2023 Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen neu ohne Gutachten einrichten können.
Auf dieser veränderten rechtlichen Grundlage schlägt der Gemeinderat den Stimmberechtigten vor, im Budget 2023 die erforderlichen Mittel für die Prüfung von Tempo-30-Zonen einzustellen.