In Dänikon finden die Gesamterneuerungswahlen 2022 statt

Gemeinde Dänikon
Gemeinde Dänikon

Regensdorf,

Am 27. März 2022 findet in der Gemeinde Dänikon der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 statt.

Das Gemeindehaus in Dällikon.
Das Gemeindehaus in Dällikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Dänikon den ersten Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 27. März 2022, festgesetzt.

Folgende Behörden werden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren an der Urne gewählt: fünf Mitglieder des Gemeinderats Dänikon und dessen Präsident; fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission Dänikon und dessen Präsident; fünf Mitglieder der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon und dessen Präsident.

Folgende Behörden und Kommissionen werden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren durch den Gemeinderat gewählt: sechs bis elf Mitglieder der Kulturkommission Dänikon; sechs bis acht Mitglieder des Wahlbüros Dänikon.

Wahlbar ist jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz in Dänikon

In der politischen Gemeinde Dänikon werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Dänikon hat.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung oder über die Gemeindehomepage bezogen werden

Voraussetzung für die Aufnahme auf das Beiblatt zu den Wahlzetteln der politischen Gemeinde Dänikon und der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon Stimmberechtigte, die auf diesem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am Mittwoch, 8. Dezember 2021 beim Gemeinderat Dänikon schriftlich zu melden.

Das Formular für die Anmeldung auf das Beiblatt kann im Internet auf der Gemeindehomepage oder bei der Gemeindeverwaltung Dänikon bezogen werden.

Nach Ablauf der erwähnten Frist werden keine weiteren Personen auf das Beiblatt aufgenommen. Ein allfällig zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt.

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