Regensdorf

Regensdorf plant Verkehrsberuhigung im Ortsteil Adlikon

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Wie die Gemeinde Regensdorf mitteilt, soll die Aufenthaltsqualität im Ortskern von Adlikon durch die Einführung von Tempo 30 erhöht werden.

Geschäfte im Dorfkern der Gemeinde Regensdorf.
Geschäfte im Dorfkern der Gemeinde Regensdorf. - keystone

Der Gemeinderat Regensdorf möchte die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität im Ortskern von Adlikon steigern und hat bereits im November 2021 die Einführung einer Tempo-30-Zone beschlossen.

Die Umgestaltung der Wehntalerstrasse und die Bautätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung Bahnhof Nord haben einen Einfluss auf die Planung des Dorfkerns von Adlikon.

Während der verschiedenen Bauphasen bis 2030 wird es immer wieder zu (Teil-)Sperrungen von Strassenachsen oder Reduktion von Kapazitäten auf der Wehntalerstrasse kommen.

Als Folge muss der Strassenverkehr auf andere Routen innerhalb von Regensdorf gelenkt oder sogar grossräumig umgeleitet werden, unter anderem auch über das Teilstück der Wehntalerstrasse, welches durch den Ortskern von Adlikon führt.

Tempo 30 mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, Tempo 30 als provisorische Massnahme mit entsprechenden Verkehrsberuhigungsmassnahmen umzusetzen.

Die definitive bauliche Umgestaltung der Ortsdurchfahrt soll erst nach Abschluss der oben erwähnten Bauarbeiten erfolgen.

In das aktuelle Projekt integriert sind die Wehntalerstrasse, Abschnitt Breiteweg bis Abzweigung, Büelstrasse, Böllerain, Schulhausstrasse, Bachstrasse (Teil Privatstrasse wird durch Eigentümer umgesetzt) sowie die Breitestrasse.

Unterlagen liegen bis 19. Februar 2024 öffentlich auf

Die Unterlagen liegen vom 19. Januar 2024 bis 19. Februar 2024 im Gemeindehaus in Regensdorf, Schalter Sicherheit, zur Einsicht auf und können bei den amtlichem Publikationen auf der Gemeinde-Webseite eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Rekurs eingereicht werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.

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