Alfred Ryf verlässt die Steuerkommission Teufenthal (AG)
Wie die Gemeinde Teufenthal AG berichtet, hat Alfred Ryf per Ende Juni 2023 seine Demission eingereicht. Die Ersatzwahl wird auf den 22. Oktober 2023 angesetzt.
Alfred Ryf hat seine Demission als Mitglied der Steuerkommission infolge Wegzug per 30. Juni 2023 mitgeteilt.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde festgelegt auf den 22. Oktober 2023.
Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Freitag, 8. September 2023, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Teufenthal eingereicht werden.
Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufenthal bezogen oder online heruntergeladen werden.
Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich.
Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Möglichkeit einer stillen Wahl
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Absatz 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).