Beinwil am See AG: Paar verprügelt pädophilen Rentner - Knast!
In Beinwil am See AG hatte ein Paar einen Rentner verprügelt. Vor Gericht wird bekannt, dass der Senior sich am Sohn der Frau vergreifen wollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Paar hatte im Sommer 2021 brutal einen Rentner überfallen und verprügelt.
- Vor Gericht wurde bekannt, dass das 88-jährige Opfer ein Pädophiler ist.
- Laut dem Angeklagten wollte er sich am Sohn seiner damaligen Freundin vergreifen.
Im Sommer 2021 sorgte ein Vorfall in Beinwil am See AG für Schlagzeilen. Ein Rentner (88) wurde von Michael T.* und seiner damaligen Freundin Susanne F.* brutal in den eigenen vier Wänden gefesselt, zusammengeschlagen und überfallen.
Am Dienstag mussten sich die mutmasslichen Täter nun vor dem Bezirksgericht Kulm wegen des Überfalls verantworten. Dabei kam es zu einer überraschenden Wende in dem Fall. Der Rentner ist nämlich wegen mehrfacher sexueller Handlungen an Kindern verurteilt worden – auch der Sohn von F., Kevin*, soll dem Rentner zum Opfer gefallen sein.
Das erzählte der Angeklagte gegenüber «Tele M1»: «Eine Kollegin von Kevin aus dem Kindergarten hat geschildert, dass sie auf seine Anweisungen hin an seinem Schnäbeli herumgezogen habe. Sie erzählte auch, dass er das auch mit David versucht hatte.»
Die Aussagen bestätigten sich laut dem Bericht des Senders auch während des Prozesses. Der 88-Jährige wurde bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer ambulanten Behandlung verurteilt.
Täter von Beinwil am See: «Haben Selbstjustiz ausgeübt»
Das damalige Urteil reichte dem Angeklagten und seiner ehemaligen Partnerin aber nicht aus. Der 58-jährige Angeklagte sagte: «Normalerweise sperrt man so einen weg. Das war hier nicht der Fall und deshalb übten wir Selbstjustiz aus.» Er und seine jetzige Ex-Partnerin hätten zu dieser Zeit an einem Drogenproblem gelitten.
Der Rentner wurde bei der Tat in Beinwil am See mittelschwer verletzt und musste für einige Tage ins Spital. T. versicherte am Dienstag, es sei ihnen nicht ums Geld gegangen – sie hätten dem Rentner lediglich einen Denkzettel verpassen wollen. Trotzdem stahlen sie Dinge im Wert von rund 400 Franken.
Die Staatsanwaltschaft machte vor Gericht klar, dass sie bezweifle, dass es den Tätern nicht ums Geld ging. Wegen Raub forderte sie deshalb eine siebeneinhalb jährige Haftstrafe. Seine Komplizin sollte mit einer mildere Strafe von 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt werden.
Das Gericht verurteilte T. schliesslich zu 2 Jahren und 9 Monaten Gefängnis, davon muss er ein Jahr absitzen. Seine Ex-Freundin kommt mit anderthalb Jahren bedingt und einer ambulanten Therapie vergleichsweise gut weg.
*Namen geändert