Burg AG fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzungen auf
Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger, gefährden den Strassenverkehr und schränken den Winterdienst unnötig ein.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sind verpflichtet, die in das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen ragenden Bäume und Sträucher dauerhaft zurückgeschnitten zu halten.
Einfriedungen haben einen Abstand von 60 cm, gemessen ab Strassenmark, aufzuweisen. Die gesetzlichen Mindesthöhen, die frei sein müssen, betragen bei Fahrbahnen 4.50 Meter, bei Gehwegen und Trottoirs 2.50 Meter. Die Liegenschaftsbesitzer sind zum regelmässigen Rückschnitt verpflichtet.
Auf Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen achten
Die Bevölkerung ist gleichzeitig aufgefordert, darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen nie verdeckt und die auferlegten Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen stets frei gehalten sind, 30 Meter bei einer Beobachtungsdistanz von 2.50 Meter. Die Bevölkerung wird gebeten, die notwendigen Arbeiten bis zum 31. Oktober 2021 auszuführen.