Freie Wege in Reinach AG: Winterdienst braucht Mithilfe
Für einen reibungslosen Winterdienst bittet die Gemeinde Reinach AG, Fahrzeuge von Strassen zu entfernen und Schnee nicht auf öffentliche Wege zu schieben.
Wie die Gemeinde Reinach AG informiert, wird durch das Parkieren und Abstellen von Motorfahrzeugen entlang von öffentlichen und privaten Strassen der Winterdiensteinsatz der Gemeinde erheblich behindert und zum Teil verunmöglicht. Zudem besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen beschädigt werden.
Fahrzeughalter werden daher aufgefordert, ihre Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Zudem muss jederzeit ein genügend breiter Durchgang für die Räumungsfahrzeuge und Fussgänger frei bleiben.
Die Orientierung darf nicht eingeschränkt werden, und wichtige Sichtachsen dürfen nicht durch Reklametafeln, Sonnenstoren oder Möblierungen unterbrochen werden. Bäume und Sträucher müssen so weit zurückgeschnitten werden, dass diese den Verkehrsraum nicht beeinträchtigen.
Schneeräumung ohne Hindernisse
Zu beachten ist dabei auch die Schneelast durch allfälligen Nassschnee. Die Gemeinde Reinach lehnt jegliche Haftungsansprüche ab und führt die Schneeräumung nur durch, wenn keine die Arbeiten behindernden Motorfahrzeuge abgestellt sind.
Die Verantwortlichen für den Winterdienst sind bestrebt, die öffentlichen Strassen, Wege und Plätze im Winter möglichst gefahrlos begehbar und befahrbar zu halten. Dabei ist es leider nicht immer möglich, allen Wünschen gerecht zu werden.
Schneemaden entfernen bleibt Pflicht
Durch die Räumungsarbeiten entstandene Schneemaden sind von den betroffenen Grundeigentümern auf eigene Kosten zu entfernen. Es ist nicht gestattet, Schnee von privaten Vorplätzen auf öffentliche Strassen, Wege oder Plätze zu verschieben.
Zusätzlich wird die Bevölkerung ersucht, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren. Auch die Verteilkabinen, Abfallsammelplätze und Strasseneinlaufschächte sind von Schnee freizuhalten.