Abstimmungssonntag: 19. Mai 2019
Letzte Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal (1. Stock, Gemeindeverwaltung): Sonntag, 19. Mai 2019, 10.30-11.30 Uhr.
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Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit der Abstimmungen sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 innert 3 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft einzureichen.