Güttingen

Güttingen genehmigt Generelle Entwässerungsplanung

Wie die Gemeinde Güttingen informiert, hat der Gemeinderat der Generellen Entwässerungsplanung GEP mit den sieben Teilprojekten ebenfalls zugestimmt.

Das Güttinger Gemeindehaus
Das Güttinger Gemeindehaus - Tagblatt.ch Foto: Nana Do Carmo

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Generelle Entwässerungsplanung (GEP) gemäss Vorgaben des AfU durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro zu betreiben.

Ein Teil dieses GEP betrifft den Abwasserzweckverband Region Kesswil. Die Gemeinden Dozwil, Kesswil und Uttwil haben ihr GEP bereits genehmigt.

Der Gemeinderat Güttingen hat dem GEP mit den sieben Teilprojekten ebenfalls zugestimmt.

Die Teilprojekten sind Datenbewirtschaftung, Kanalisation, Gewässer und Entwässerungskonzept, Gefahrenvorsorge, Fremdwasser, Abwasserentsorgung im ländlichen Raum sowie Massnahmen und Finanzierung.

Öffentliche Auflage erfolgt im Mai 2023

Die Gewässer und das Entwässerungskonzept sowie die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum sind grundeigentümerverbindlich und werden deshalb öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage erfolgt im Mai 2023. Danach wird das GEP dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt.

Mit der Genehmigung des Departements für Bau und Umwelt wird im Herbst 2023 gerechnet.

Die Anlagen in Güttingen sind in einem guten Zustand. Um dies beizubehalten muss gemäss Massnahmenplan ein durchschnittlicher Betrag von rund 190'000 Franken pro Jahr eingeplant werden.

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