Güttingen

Güttingen setzt revidierte Rahmennutzungsplanung in Kraft

Wie die Gemeinde Güttingen mitteilt, wurden Zonenplanänderungen, überarbeiteter Richtplan sowie angepasstes Baureglement per 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt.

Gemeinderat.
Fehlendes Vertrauen führt im Gemeinderat Gampelen zu Rücktritten. (Symbolbild) - Keystone

Die rechtskräftige Ortsplanung der politischen Gemeinde Güttingen stammt aus dem Jahr 2012. In der Folge wurde der Zonenplan zwischen 2018 und 2019 teilweise revidiert.

Gleichzeitig wurde das Baureglement an das neue Planungs- und Baurecht (PBG, PBV, IVHB) angepasst.

Die Gemeinde hat beschlossen, den kommunalen Richtplan vollständig zu revidieren. Gleichzeitig wurden der Zonenplan und das Baureglement einer Teilrevision unterzogen.

Im Genehmigungsverfahren prüfte das Departement für Bau und Umwelt (DBU) gemäss § 5 Abschnitt 3 des Planungs- und Baugesetzes generell, ob die Pläne und Vorschriften rechtmässig sind und der übergeordneten Planung entsprechen.

Zonenplanänderungen wurden genehmigt

Das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) hat nun die an der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 beschlossenen Zonenplanänderungen mit Entscheid vom 11. Oktober 2023 mit Aufträgen und Hinweisen genehmigt.

Weiter hat das DBU die von den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 beschlossenen Änderungen am Baureglement genehmigt.

Gegen die Revision der Ortsplanung ist beim Departement für Bau und Umwelt ein Rekurs eingegangen. Über diesen Rekurs befindet das DBU in einem separaten Entscheid.

Der Rekurs betrifft die Zonenplanänderung Versuchsbetrieb.

Inkraftsetzung der Zonenplanänderungen

Der Gemeinderat hat die Zonenplanänderungen, den überarbeiteten Richtplan sowie das angepasste Baureglement per 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt.

Ausgenommen von der Inkraftsetzung ist die angefochtene Zonenplanänderung Versuchsbetrieb.

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