Wie die Gemeinde Hefenhofen berichtet, soll zur Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg der Verkehr auf der Chressibuechstrasse eingeschränkt werden.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Stimmbevölkerung hat an der letzten Gemeindeversammlung einen Kreditantrag für die Erstellung einer Strassenbeleuchtung an der Schulstrasse klar abgelehnt.

Insbesondere das Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde als zu schlecht beurteilt. Gleichzeitig wurde geäussert, dass nichts tun keine Option sein kann.

Die Verkehrssicherheit der Schüler ist ein wichtiges Thema im Gemeinderat.

An vielen Strecken konnte in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Massnahmen eine wesentliche Verbesserung für die Sicherheit Schüler erreicht werden.

Verkehrssicherheit hat sich verbessert

Es fand eine Begehung mit dem Kanton Thurgau und einem Verkehrssicherheitsberater des BFU statt.

Der Gemeinderat hat an zahlreichen Strecken 30er-Zonen eingeführt.

An der Sonnenbergstrasse wurde ein durchgehender Gehweg erstellt und in Auenhofen wurde die Geschwindigkeit auf der Kantonsstrasse von ehemals 60 auf 50 Stundenkilometer reduziert.

Die Verkehrssicherheit hat sich deshalb an vielen Stellen stark verbessert.

Prüfung von Massnahmen an Umfahrungsstrasse

Eine der letzten grossen Baustellen betrifft die Strecke zwischen Hatswil und Sonnenberg. Diese Strecke ist eine beliebte Umfahrungsstrasse für den Schleichverkehr.

Auch auf dieser Strecke wurden in der Vergangenheit verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit geprüft.

Unter anderem wurde neben der erwähnten Strassenbeleuchtung vor einigen Jahren die Erstellung eines separaten Fahrwegs für den Langsamverkehr geprüft.

Auch diese Massnahme wurde aufgrund sehr hoher Kosten und dem Landverbrauch verworfen.

Verkehr auf Chressibuechstrasse einschränken

Der Gemeinderat hat deshalb im Anschluss an die letzte Gemeindeversammlung das Gespräch mit dem zuständigen kantonalen Amt gesucht.

Gemeinsam hat man die verschiedenen Möglichkeiten besprochen und nach guten Lösungen gesucht.

Dabei zeigte sich folgende Lösung, zu der auch der Kanton grundsätzlich zustimmen könnte: Der Verkehr auf der Chressibuechstrasse soll eingeschränkt werden und nur noch für Zubringerdienst und landwirtschaftlichen Verkehr gestattet sein.

Für Einwohner von Chressibuech ändert sich dabei nichts. Sie könnten weiterhin jederzeit in alle Richtungen fahren.

Kein Durchfahrtsverkehr mehr

Weiterhin wäre der Zubringer nach Chressibuech insbesondere in die Buschenschenke von allen Seiten erlaubt.

Die Strasse dürfte aber nicht mehr als Durchfahrtstrasse genutzt werden und würde auch nicht mehr auf den Navi-Geräten erscheinen.

Diese Massnahme ist bereits Bestandteil des Verkehrsrichtplans der Gemeinde Hefenhofen.

Sie würde eine Reduktion des Verkehrs bewirken und damit die Sicherheit auf dieser Strecke sowohl ausserorts wie auch innerhalb von Chressibuech deutlich erhöhen.

Messung des Verkehrs

Der Kanton hat jedoch gefordert, dass die Auswirkung dieser Signalisation im Vorfeld getestet wird. Konkret soll gemessen werden, wie sich die Verlagerung des Verkehrs auswirkt.

Geplant ist deshalb eine öffentliche Publikation der Verkehrsanordnung im Juli und vor der Umsetzung findet eine Messung des Verkehrs statt (Moosgasse, Moosmülistrasse, Chressibuechstrasse).

Zweite Messung nach Signalisation

Anschliessend wird die Signalisation für ein Probejahr signalisiert. Dies findet voraussichtlich im September statt. Danach findet eine zweite Messung statt.

Es soll geprüft werden, wie sich der Verkehr aufgrund der Signalisation entwickelt.

Auf der Grundlage dieser Messung kann dann entschieden werden, ob diese Signalisation nach dem Probejahr definitiv umgesetzt werden soll.

Falls ja, würde das offizielle Verfahren für die Einführung einer definitiven Verkehrsanordnung durchgeführt.

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