Wie die Gemeinde Romanshorn berichtet, wurde der Umgang mit Photovoltaik-Anlagen und Dachbegrünungen bei Flachdächern ab 50 Quadratmetern präzisiert.
Die Seepromenade der Gemeinde Romanshorn.
Die Seepromenade der Gemeinde Romanshorn. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Stadt Romanshorn hat den gesetzlichen Umgang mit Photovoltaik-Anlagen und Dachbegrünungen bei Baugesuchen von Gebäuden mit Flachdächern ab 50 Quadratmetern präzisiert.

Vermehrt wird die Bauverwaltung Romanshorn als Bewilligungsbehörde von Liegenschaftseigentümern angefragt, die statt eines begrünten Flachdachs eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren möchten.

Dafür bietet sich die Fläche eines Flachdachs idealerweise an. Bisher wurde jeweils zugunsten einer PV-Anlage entschieden und zugelassen, dass auf die Dachbegrünung verzichtet werden kann.

Solaranlagen und Dachbegrünungen müssen kombiniert werden

Die städtische Baukommission hat sich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt und nun festgehalten, dass Solaranlagen und Dachbegrünungen bei Flachdächern ab einer Fläche von 50 Quadratmetern grundsätzlich kombiniert werden müssen. Dies bedeutet, dass sie nicht räumlich getrennt, sondern übereinander angeordnet werden.

Der Wirkungsgrad von Solaranlagen erhöht sich durch den Kühleffekt der Dachbegrünung. Umgekehrt profitiert die Vegetation von der aufgeständerten Anlage, da sie für zusätzliche Nischen durch Beschattung sorgt.

Da Flachdächer an unterschiedlich einsehbaren Standorten sind, behält sich die Baukommission in solchen begründeten Einzelfällen den Entscheid vor, ob eine Dachbegrünung kombiniert mit einer PV-Anlage im Hinblick auf die Einpassung in das Ortsbild (Einsehbarkeit) vertretbar ist.

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