Keine Einsprachen zur Ortsplanungsrevision in Mörschwil
Wie die Gemeinde Mörschwil mitteilt, gingen währen der Auflagefrist der Ortsplanungsrevision vom 22. April 2024 bis 21. Mai 2024 keine Einsprachen ein.
Der Gemeinderat hat am 4. April 2024 verschiedene Änderungen des Baureglements, des Zonenplans und des Gemeindestrassenplans sowie Fuss-, Wander-, Radwegplans (Teilstrassenpläne) beschlossen.
Die Anpassungen wurden vom 22. April 2024 bis 21. Mai 2024 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen keine weiteren Einsprachen ein.
Eine Einsprache wurde zurückgezogen. An einer der nächsten Sitzungen wird der Gemeinderat die Einspracheentscheide fällen und den Einsprechern noch ohne Ansetzung der Rekursfrist eröffnen.
Anschliessend sind die Ortsplanungsinstrumente dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Wann die neuen Ortsplanungsinstrumente in Kraft treten, hängt damit im Wesentlichen davon ab, ob Rechtsmittel ergriffen werden.