Mörschwil: Seelsorgeeinheit Steinerburg wird neu organisiert
Wie die Gemeinde Mörschwil angibt, soll im Herbst 2024 die Abstimmung über die Vereinigung der Pfarreien Berg-Freidorf, Mörschwil, Steinach und Tübach erfolgen.
Seit 2014 sind die vier Pfarreien Berg-Freidorf, Mörschwil, Steinach und Tübach zur Seelsorgeeinheit Steinerburg zusammengefasst.
Die Mitarbeitenden vom Pastoralteam haben die Seelsorge über das gesamte Gebiet der Seelsorgeeinheit zu gewährleisten.
Von dieser Situation konnten in den vergangenen zehn Jahren alle Gläubigen der vier Pfarreien profitieren. In der heutigen Zeit müssen aber auch die Kirchgemeinden die zur Verfügung stehenden Mittel optimal nutzen.
Dabei wollen die Verantwortlichen vor allem teure und unnötige Verwaltungskosten eliminieren und diese freiwerdenden Mittel dem Dienst an den Menschen zur Verfügung stellen.
Eine langjährige organisatorische Herausforderung
Eine organisatorische Neuorientierung ist im Zweckverband der Seelsorgeeinheit Steinerburg schon länger ein Thema.
Staatskirchenrechtlich bestehen die vier Kirchgemeinden als eigenständige öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Der Ressourcenverbrauch ist, basierend auf der Selbstständigkeit der Kirchgemeinden, enorm.
Gegenseitige Absprachen, Verrechnungen und zahlreiche Koordinationssitzungen sind der Preis dafür. Dadurch werden Personalstunden verbraucht, die auf anderen Ebenen fehlen.
Potenzial für Effizienz
Personelle und finanzielle Aspekte sprechen für ein Zusammengehen der Kirchgemeinden sowie auch die längerfristige Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Zusammenschlüsse erfolgten bereits in der Bodenseeregion, im Toggenburg und im Linthgebiet.
Von ihren Erfahrungen könnten auch die Kirchgemeinden der Seelsorgeeinheit Steinerburg profitieren.
Eine Vereinigung der vier Kirchgemeinden wurde von den vier Kirchenverwaltungsräten einstimmig und voneinander unabhängig angeregt und ein entsprechendes Gutachten zuhanden der Bürgerversammlung beschlossen.
Die Urnenabstimmung erfolgt im Herbst 2024
Im Rahmen der nächsten Kirchgemeindeversammlungen sollen die Gläubigen der vier Kirchgemeinden zum Thema Stellung beziehen und darüber abstimmen.
Mit einem Ja wird aber noch keine Zusammenlegung der Kirchgemeinden erfolgen, sondern lediglich der Auftrag an die Kirchenverwaltungen erteilt, bezüglich der Zusammenlegungen der Kirchgemeinden weiterzuarbeiten.
Dabei ändert sich nichts an der Arbeit der einzelnen Pfarreien.
Der Zeitplan wird im Fall der Annahme wie folgt aussehen: Im Herbst 2024 erfolgt die Urnenabstimmung über die Vereinigung.
Im September 2027 erfolgen die Gesamterneuerungswahlen
Falls diese angenommen wird, wird im Frühling 2025 anlässlich der Kirchbürgerversammlung über den Vereinigungsvertrag abgestimmt.
Im Herbst 2025 findet die konstituierende Kirchbürgerversammlung der neuen Kirchgemeinde statt, mit Genehmigung der neuen Gemeindeordnung (erste gemeinsame Versammlung).
Anschliessend folgt die technische Vereinigung in den Bereichen Infrastruktur, Personal, Finanzen und Verwaltung.
Im September 2027 erfolgen die Gesamterneuerungswahlen für die Behörden und am 1. Januar 2028 nimmt die neue Kirchgemeinde ihre Arbeit auf.