Wie die Gemeinde Lauenen mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, ihre Bäume, Hecken und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Sträucher schneiden Rückschnitt
Entsprechen Beflanzungen nicht den Vorgaben, steht ein Rückschnitt an. - Alexas_Fotos / Pixabay
Ad

Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen (Kantons-, Gemeinde- und Genossenschaftsstrassen) ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig und ohne schriftliche Aufforderung zurückgeschnitten werden müssen.

Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden.

Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.

Bei Unfällen und Schäden, welche auf das Nichtzurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern zurückzuführen ist, sind die Grundeigentümer haftbar und können schadenersatzpflichtig werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Lauenen