Der Kanton Schaffhausen legt die Höchstzahl für Ärzte fest
Wie der Kanton Schaffthausen berichtet, kann in bestimmten medizinischen Fachgebieten ab 1. Juli 2023 nur eine gewisse Anzahl von Ärzten zugelassen werden.
Der Regierungsrat hat auf den 1. Juli 2023 eine Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärzte erlassen.
Die Verordnung ist befristet bis am 30. Juni 2025.
Hintergrund ist die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung bezüglich der Zulassung von Leistungserbringern.
Für die Zulassung von Ärzten werden Höchstzahlen festgelegt
Neu sind die Kantone verpflichtet, für mindestens ein medizinisches Fachgebiet oder eine Region Höchstzahlen für die Neuzulassung von Ärzten festzulegen.
Die Kantone haben das aktuelle Angebot an Ärzten im Verhältnis zum vom Bund ermittelten Versorgungsgrad zu setzen.
Aus dem durch den Bund ermittelten Versorgungsgrad, dem vom Kanton ermittelten tatsächlichen Angebot an Vollzeitäquivalenten sowie dem kantonalen Gewichtungsfaktor ergibt sich die Höchstzahl für das betroffene medizinische Fachgebiet.
Neue Ärzte können nur dann zur Tätigkeit zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen werden, wenn die entsprechende kantonale Höchstzahl noch nicht erreicht ist.
Die Bereiche Gynäkologie und Plastische Chirurgie sind in Schaffhausen betroffen
Aufgrund dieser Kriterien ergibt sich im Kanton Schaffhausen eine Überversorgung im schweizweiten Vergleich im Fachgebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie im Fachgebiet der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie.
Entsprechend werden in der neuen kantonalen Verordnung Höchstzahlen in diesen Fachgebieten festgelegt.
Die Höchstzahlen sind periodisch zu überprüfen.
Ausnahmen werden festgelegt
Daneben werden in der Verordnung die Grundzüge der Beschränkung ambulanter ärztlicher Leistungserbringer sowie deren Ausnahmen geregelt.
Die jetzt aufgrund zeitlicher Dringlichkeit auf Verordnungsebene erlassenen Bestimmungen sollen 2025 in das kantonale Krankenversicherungsgesetz überführt werden.