Der Kanton Schaffhausen sagt «Ja» zum Stalking als Straftatbestand
Wie der Kanton Schaffhausen schreibt, befürwortet der Regierungsrat die neuen Strafnormen zum Stalking. Mehr präventive Wirkung wird erhofft.
Der Regierungsrat stimmt der neuen Strafnorm zu Stalking zu, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates festhält.
Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen», schlägt die nationalrätliche Kommission eine neue Strafnorm vor, die das «Stalking» beziehungsweise die Nachstellung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Die Definiton von «Stalking»
«Stalking» ist ein vorsätzliches Verhalten, das aus wiederholten Bedrohungen einer anderen Person besteht, die dazu führen, dass diese um ihre Sicherheit fürchtet.
Das Spektrum möglicher Handlungen ist sehr breit, und es gibt keine Verhaltensweise, die dabei immer vorkommt.
Stalking reicht vom Suchen von Kontakt und persönlicher Nähe über Auflauern, Beobachten, Verfolgen, Eindringen in die Wohnung, Ausspionieren, Handeln im Namen des Opfers, Ehrverletzungen und Einschüchterungen bis hin zu Zwang und Gewalt.
Hoffnung auf stärkere präventive Wirkung
Die Regierung begrüsst die Schaffung einer eigenständigen «Stalking»-Strafnorm.
Dadurch wird deutlich gemacht, dass es sich beim «Stalking» um ein strafbares Verhalten handelt, wodurch eine stärkere präventive Wirkung erzielt werden kann.