Merishausen

Der Weg zum Schwimmbad in Merishausen wird sicherer

Nau.ch Lokal
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Schaffhauserland,

Wie die Gemeinde Merishausen berichtet, wird auf der Kantonsstrasse auf 500 Meter Länge um das Schwimmbad die Höchstgeschwindigkeit reduziert.

Schwimmbad
Im Technikraum des Schwimmbads Les Arêtes in La Chaux-de-Fonds NE ist Chlor entwichen. (Symbolbild) - Pixabay

Auf der Kantonsstrasse zwischen dem Dorfausgang von Merishausen und dem Schwimmbad gibt es keine sichere Fusswegverbindung.

Aktuell ist lediglich eine gelbe Markierung angebracht, die stellenweise nur gerade 80 cm Breite aufweist.

Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 Kilometer pro Stunde.

Das kantonale Tiefbauamt und der Gemeinderat von Merishausen möchten der Bevölkerung eine möglichst sichere Fusswegverbindung zum Schwimmbad anbieten.

Die kommende Badesaison hin Massnahmen umzusetzen

Dabei haben der Gemeinderat und das Tiefbauamt entschieden, auf die kommende Badesaison hin Massnahmen umzusetzen.

Um die Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer auf diesen rund 500 Metern zu erhöhen, wird ein Längsstreifen für Fussgänger mit einer Breite von 1,70 Meter markiert.

Während dem Badebetrieb, von circa Mai bis Oktober wird dieser Fussgängerbereich mit einzelnen Leitpfählen gesichert und die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert.

Über den Winter, ausserhalb der Badesaison werden die Leitpfähle entfernt und die Höchstgeschwindigkeit wieder auf 80 Kilometer pro Stunde erhöht.

Auf eine einheitliche Breite von sieben Meter aufgeweitet

Die Breite der Kantonsstrasse zwischen dem Dorf und dem Schwimmbad variiert heute zwischen 6,4 und 7,1 Metern und ist mit der neuen Fussgängermarkierung ungenügend.

Deshalb wird im Ausserortsbereich zwischen der Liegenschaft Hausnummer 116 und dem Schwimmbad die Strassenbreite innerhalb der Strassenparzelle auf eine einheitliche Breite von sieben Meter aufgeweitet.

Die Umsetzung erfolgt in der zweiten Maihälfte. Die Signalisationsänderung der Höchstgeschwindigkeit wird gemäss Strassengesetz öffentlich aufgelegt.

Die Anpassungsarbeiten der Kantonsstrasse sind hingegen nicht auflagepflichtig.

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