Im Verfahren wegen Beteiligung bzw. Unterstützung des IS werden zwei jugendlichen Verdächtigen im Kanton Schaffhausen Vollzugslockerungen gewährt.
Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Schaffhausen wird derzeit ein Verfahren gegen zwei Jugendliche geführt.
  • Das Verfahren wird wegen des Verdachts auf Beteiligung bzw. Unterstützung des IS geführt.
  • Nun wurde den Jugendlichen Vollzugslockerungen zugestanden.
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Die Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen führt gegen zwei Jugendliche aus dem Kanton Schaffhausen weiterhin ein Untersuchungsverfahren wegen des Verdachts auf Beteiligung bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation, verbotene Terrororganisation Islamischer Staat IS, und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung.

Die Jugendliche dürfen sich nun ausserhalb der Institutionen aufhalten

Ende April 2024 wurde für beide Jugendliche eine geschlossene, stationäre Beobachtung zur Abklärung der persönlichen Verhältnisse und zur Begutachtung angeordnet.

Den beiden Jugendlichen werden nun Vollzugslockerungen zugestanden, in Rahmen derer sie die Möglichkeit erhalten, sich mit diversen Auflagen auch ausserhalb der Institutionen aufzuhalten. Für beide Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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