Wie die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall mitteilt, hat der Regierungsrat des Kantons die Teilrevision von Zonenplan und Bauordnung für das SIG-Areal genehmigt.
Blick auf das Restaurant Schlössli Wörth in Neuhausen am Rheinfall.
Blick auf das Restaurant Schlössli Wörth in Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 6. August 2024 die vom Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall beschlossene 21. Teilrevision des Zonenplans und die 10. Teilrevision der Bauordnung rechtskräftig genehmigt. Diese Teilrevision betrifft die Sonderzonen Ebni auf dem SIG-Areal und ermöglicht eine Mischnutzung des Gebiets.

Die Sonderzonen sehen die Neu- und Weiterentwicklung des Gebiets sowie dessen freiraumplanerische und architektonische Aufwertung vor. Wohnungen, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie öffentliche Nutzungen sind damit zugelassen und sollen die Transformation des SIG-Areals unterstützen.

Weitere Entwicklungen geplant

Der Gemeinderat freut sich über den erfolgreichen Abschluss dieser Teilrevision und die nächsten Schritte zur Realisierung eines Hotels auf dem SIG-Areal. Mit den Sonderzonen kann die historisch gewachsene Struktur des Areals bewahrt und weiterentwickelt werden.

Die neuen Bestimmungen gewährleisten die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Transformation und Nutzung des Entwicklungsgebietes. Der Gemeinderat sieht darin einen bedeutenden Schritt für die Zukunft von Neuhausen am Rheinfall.

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