Schaffhausen

Schaffhausen erweitert Schutz für Natur und Bäume

Die Stadt Schaffhausen hat ihr Naturschutzinventar überarbeitet. Neu erfasst wurden wertvolle Waldflächen, seltene Arten und schützenswerte Bäume.

Aussicht über die Stadt Schaffhausen.
Aussicht über die Stadt Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Schaffhausen berichtet, umfasst das Naturschutzinventar der Stadt Schaffhausen (NSI) ökologisch wertvolle Gebiete wie Feuchtgebiete, Trockenwiesen oder Hecken für seltene Tier- und Pflanzenarten. Ein besonderer Teilbereich des NSI ist das «Inventar schützenswerter Bäume», das wertvolle Einzelbäume und Baumgruppen erfasst. Der Regierungsrat hat die aktualisierten Inventare genehmigt.

Gemäss Artikel 6 des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) vom 12. Februar 1968 sind Gemeinden verpflichtet, Inventare der Schutzzonen und Schutzobjekte, sogenannte Naturschutzinventare (NSI), zu erstellen, laufend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Diese kommunalen NSI beinhalten die wichtigsten Naturdenkmäler der Gemeinden.

Naturschutzinventar der Stadt Schaffhausen

Das erste umfassende Naturschutzinventar der Stadt Schaffhausen wurde 1991 erstellt und seither mehrfach ergänzt, zuletzt 2001. In den vergangenen Jahren wurde das Inventar nun überarbeitet und digitalisiert.

Neu ist es in Bereiche wie Lebensräume, Artenschutz sowie natur- und kulturhistorische Objekte gegliedert. Die Beschreibungen der Objekte wurden umfassend aktualisiert.

Wesentliche Neuerungen der aktuellen Überarbeitung:

Integration der Hemmentaler Schutzgebiete: Diese Gebiete wurden gemäss der städtischen Systematik in das NSI aufgenommen.

Erfassung wertvoller Waldobjekte: Erstmals wurden bedeutende Flächen und Einzelbäume im Wald systematisch erfasst.

Abstimmung mit Gewässerräumen: Besonders bei Gewässern, Feucht- und Nassstandorten wurde das NSI in enger Abstimmung mit den Gewässerräumen definiert. Besonders wertvolle, unmittelbar an Gewässer angrenzende Naturräume oder Räume mit hohem ökologischen Aufwertungspotenzial gelten als integraler Bestandteil des Gewässerraums.

Abgleich mit den überkommunalen NSI-Objekten: Objekte von überkommunaler Bedeutung, die bereits im neuen kantonalen NSI enthalten sind, wurden aus dem städtischen Inventar entlassen.

Aufnahme weiterer ökologisch wertvoller Objekte: Einzelne Standorte seltener und schützenswerter Pflanzen- und Tierarten wurden neu ins städtische NSI aufgenommen.

Naturschutzinventar offiziell genehmigt

Das nun vorliegende kommunale NSI wurde vom Stadtrat verabschiedet und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt.

Das NSI dient als fachliche Grundlage für die Stadt und ist für die Behörden verbindlich. Um es auch für Grundeigentümerinnen und -eigentümer rechtsverbindlich zu machen, sind entsprechende Festlegungen im Zonenplan (als Naturschutzzone oder überlagernde Schutzzone), Grundbucheinträge oder privatrechtliche Verträge erforderlich.

Die Mehrheit der bisherigen NSI-Objekte ist bereits grundeigentümerverbindlich geschützt. Die zonenplanerischen Auswirkungen der neu erfassten oder geänderten Objekte wurden in die laufende Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan, Teilpaket 1, aufgenommen.

Zudem wurden die Gewässerräume im Rahmen einer separaten Teilrevision der Nutzungsplanung mit Beschluss vom 1. Oktober 2024 durch den Regierungsrat bereits grundeigentümerverbindlich festgesetzt.

Inventar schützenswerter Bäume

Das «Inventar schützenswerter Bäume» als Teil des NSI wurde ebenfalls überprüft und aktualisiert. Ein Baumspezialist beurteilte die Bäume auf privatem und öffentlichem Grund nach einem umfassenden Kriterienkatalog und hielt die Bedeutung sowie weitere Charakteristika in Objektblättern fest.

Eine Mehrheit der Bäume – gut 60 Prozent – steht auf öffentlichem Grund, 40 Prozent auf privatem Grund. Da Bäume einem natürlichen Lebenszyklus unterliegen, ist dieses Inventar grösseren Veränderungen unterworfen als andere Teile des NSI.

Bei der Überarbeitung wurden knapp doppelt so viele Bäume auf Privatgrund aus dem Inventar entfernt wie neu aufgenommen. Im öffentlichen Raum wurden etwa gleich viele Bäume aus dem Inventar entlassen wie neu aufgenommen. Das Inventar wurde vom Regierungsrat des Kanton Schaffhausen bewilligt.

Schutz für markante Bäume geregelt

Markante Bäume und Baumgruppen dürfen gemäss Artikel 19 der kantonalen Verordnung über den Naturschutz (Naturschutzverordnung, SHR 451.101) nur mit Bewilligung des kantonalen Planungs- und Naturschutzamtes entfernt werden, unabhängig davon, ob sie in einem Inventar verzeichnet sind oder nicht.

Die im Inventar verzeichneten Bäume gelten gemäss Praxis und Beschluss des Regierungsrates als markante Bäume. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden entsprechend informiert.

Bedeutung für ökologische Stadtentwicklung

Das aktualisierte Naturschutzinventar und das Inventar schützenswerter Bäume als integraler Bestandteil sind wichtige Grundlagen für eine grüne und artenreiche Stadt Schaffhausen. Bäume in Siedlungsgebieten gewinnen im Zuge der Klimaerwärmung als «natürliche Klimaanlagen» mit kühlendem Effekt an Bedeutung.

Die vollständigen Inventare samt den jeweiligen Objektblättern sind im Geoportal Schaffhausen einsehbar.

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