Schaffhauser Kantonsrat beschliesst befristete Steuersenkung
Im Kanton Schaffhausen sinken die Steuern: Wegen der Coronapandemie hat der Kantonsrat am Montag eine auf drei Jahre befristete Steuerfusssenkung beschlossen. Für natürliche Personen sinkt der Steuerfuss um 2 Prozent der einfachen Kantonssteuer, für juristische um 1 Prozent.
Das Parlament genehmigte die Teilrevision des Steuergesetzes «Befristete Steuersenkung aufgrund Corona-Krise» mit 37 zu 18 Stimmen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.
Eigentlich sah die Vorlage eine Senkung um 2 Prozent für natürliche und juristische Personen in den Jahren 2022 bis 2024 vor. Doch vor der zweiten Lesung beschloss die Geschäftsprüfungskommission (GPK), die Differenzierung.
Von der ursprünglichen Steuerfusssenkung hätten vor allem grosse, internationale Firmen profitiert, wie die GPK schreibt. Die kleinen, von der Coronapandemie betroffenen Unternehmen wären dagegen fast oder ganz leer ausgegangen.
Daher sollen die juristischen Personen jetzt nur mit einer Steuerfusssenkung um 1 statt um 2 Prozent entlastet werden. Kombiniert wird diese mit der ebenfalls temporären Reduktion der Mindeststeuer und der Minimalsteuer auf Liegenschaften. Von dieser Lösung profitieren die kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Mindeststeuer (einfache Kantonssteuer) für Kapitalgesellschaften wird um die Hälfte auf 100 Franken und für Genossenschaften auf 50 Franken reduziert. Die Minimalsteuer auf Grundstücke beträgt 1,4 Promille des massgebenden Steuerwerts.
Der Steuerfuss wird jeweils vom Kantonsrat mit dem Budget festgelegt. Die nun jetzt beschlossene Steuerfusssenkung soll durch eine finanzpolitische Reserve in Höhe von 20 Millionen Franken finanziert werden.
Ausserdem profitieren die unteren Einkommen von einer Erhöhung des Entlastungsabzugs um 50 Prozent. Matthias Freivogel (SP) beantragte eine Erhöhung um 75 Prozent, erhielt dafür aber keine Mehrheit.
Die Reduktion der Mindeststeuer und der Minimalsteuer muss aus der laufenden Rechnung finanziert werden.