Stadt Schaffhausen revitalisiert Energierichtplan für Klimaschutz
Wie die Stadt Schaffhausen meldet, wird der Energierichtplan 2.0 überarbeitet, um die Reduktion der Treibhausgasemissionen nachhaltig voranzutreiben.
Stadt Schaffhausen geht einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Energieversorgung.
Entsprechend der im Jahr 2023 vom Grossen Stadtrat verabschiedeten Klimastrategie setzt sich die Stadt entschlossen für den Klimaschutz ein und verfolgt analog zu Bund und Kanton ambitionierte Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Anpassung des Energierichtplans an neue energiepolitische Zielsetzungen
Bis zum Jahr 2050 sollen Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert werden.
Um dies zu erreichen, legt die Stadt verstärkten Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Ersatz fossiler Heizsysteme durch den Ausbau von Wärmeverbünden.
Als wichtiges Instrument zur Umsetzung der Klimastrategie bildet der Energierichtplan die massgebende Grundlage für Energieversorgung im Wärme- und vermehrt auch im Kühlbereich.
Dieser muss an die aktuellen energiepolitischen Zielsetzungen im Rahmen des neuen kantonalen Energiegesetzes und der städtischen Klimastrategie angepasst werden.
Nachhaltiger Umgang mit lokalen Grundwasser- und Holzressourcen
Eine Herausforderung ist ein nachhaltiger Umgang mit den lokal verfügbaren Grundwasser- und Holzressourcen.
Neue Wärmeverbünde sollen vorzugsweise mit diesen erneuerbaren Energien betrieben werden.
Dies setzt genaue Kenntnisse über Verfügbarkeit und Ausbaupotenziale voraus, um die Heizzentralen und Energienetze entsprechend planen zu können.
Optimaler Einsatz erneuerbarer Energieträger im Energierichtplan
Der Energierichtplan liefert Grundlagen für den optimalen Einsatz dieser Energieträger.
Gleichzeitig wird bei der Überarbeitung des Energierichtplans der künftige Aus- und Rückbau der Netzinfrastruktur eng mit den strategischen Planungen von SH Power und insbesondere der Gasnetzstrategie abgestimmt.
Diese koordinierte Vorgehensweise gewährleistet eine Integration erneuerbarer Energien in die städtische Infrastruktur und vermeidet doppelte Infrastrukturen, um so effiziente und nachhaltige Energielösungen zu schaffen.
Chancen für Dritte zur Realisierung eigener Energieverbundprojekte
Eine weitere bestehende Grundlage, abgestimmt auf den Energierichtplan, ist der vom Stadtrat im Jahr 2022 verabschiedete Masterplan zur Umsetzung des Versorgungsauftrags Wärme und Kälte von SH Power.
Der Masterplan bezeichnet die Konversionsgebiete, in denen Wärmeversorgung von Erdgas auf Wärmeverbünde auf Basis erneuerbarer Energieträger überführt wird.
Ausserhalb dieser Konversionsgebiete besteht für Dritte die Möglichkeit, eigene Energieverbundprojekte zu realisieren.
Erfüllung der Versorgungspflicht und Gesamtkoordination
Dabei sind Voraussetzungen zu erfüllen, die sowohl die Versorgungspflicht in den jeweiligen Gebieten als auch die Gesamtkoordination sicherstellen.
Es geht insbesondere auch um die Koordination beim Leitungsbau im öffentlichen Grund.
Eine erste Konzession hat der Stadtrat für den privaten Wärmeverbund «Falkenstrasse» erteilt.
Kooperationsmöglichkeiten für private Wärmeverbünde
Im Gebiet «Gruben» wurden den privaten Initianten eines Wärmeverbunds Vorschläge unterbreitet, die Zusammenarbeit auch in Konversionsgebieten ermöglichen könnten, die gemäss Masterplan nicht für eine Konzession zur Verfügung stehen.
Zusätzlich zu technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind dabei auch die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen.
Dazu gehört insbesondere eine Sicherstellung der weniger wirtschaftlichen Anschlüsse, für die es ansonsten keine fossilfreien Alternativen gibt.
Langfristige Optimierung von Energieverbünden
Für langfristig optimale Lösungen ist Möglichkeit sicherzustellen, die Verbünde zu einem späteren Zeitpunkt zusammenschliessen zu können.
Dies bedingt wiederum vorausschauende, praktikable Konzepte und tragbare Kosten- und Tarifmodelle für die Energieverbünde.
Ebenso braucht es Verträge mit Partnern und Lieferanten, welche Langfristigkeit und bestehende Unsicherheiten bei den zukünftigen Entwicklungen angemessen berücksichtigen.
Dynamische Aktualisierung des Energierichtplans im Fokus
Die Überarbeitung des Energierichtplans ist nicht nur eine Anpassung an aktuelle rechtliche und technologische Entwicklungen, sondern zielt auch darauf ab, ein agiles, interaktives Instrument zu schaffen.
Dadurch soll das bisher statische Dokument des Energierichtplans kontinuierlich aktualisiert werden, um die sich rasch ändernden technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Energiesektor abzubilden und mit diesen Schritt halten zu können.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Schaffung eines digitalen Instruments, das nicht nur den aktuellen Umsetzungsstand erfasst, sondern auch eine flexible und dynamische Herangehensweise ermöglicht.
Infoanlass findet am 19. Februar 2024 statt
Durch regelmässige Aktualisierung soll die Stadt zeitnah auf neue Chancen und Herausforderungen reagieren können.
Die Bevölkerung wird an Informationsveranstaltungen über die Umsetzung von Wärmeverbünden informiert.
Der nächste Anlass findet am Montag, 19. Februar 2024, um 19 Uhr im Hofackerzentrum in Buchthalen statt.