Schaffhausen

Temporäre Lohnmassnahmen für Pflegepersonal in Schaffhausen

Die Stadt Schaffhausen setzt ab August 2024 temporäre Lohnmassnahmen für das Pflegepersonal in den städtischen Alterszentren und der Spitex um.

Das Alterszentrum Kirchhofplatz in Schaffhausen.
Das Alterszentrum Kirchhofplatz in Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Im September 2023 hatte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine temporäre, arbeitsmarktbedingte Lohnmassnahme für homogene Berufsgruppen, insbesondere für das Pflegepersonal, beantragt.

Im Rahmen der Beratung des Budgets 2024 stimmte der Kantonsrat temporären Lohnmassnahmen von 3 Prozent der Lohnsumme der betreffenden Mitarbeitenden während maximal vier Jahren zu.

Damit diese Lohnmassnahmen auch bei der Stadt umgesetzt werden können, hatte der Stadtrat im Dezember 2023 einen Nachtrag zu seiner Vorlage vom 6. Juni 2023 «Attraktive Gesundheitsberufe in den städtischen Alterszentren und der Spitex» beschlossen.

Mit dem Budget hatte der Grosse Stadtrat die temporären Lohnmassnahmen ab August 2024 während maximal vier Jahren unter anderen zu Gunsten des städtischen Pflegepersonals genehmigt.

Temporäre Lohnmassnahmen ab August 2024 während maximal vier Jahren

Der Stadtrat hat in der Folge die Bezugs- und Auszahlungskriterien sowie die Berechnungsformel für die temporären Lohnmassnahmen festgelegt, welche nun ab August 2024 während maximal vier Jahren umgesetzt werden.

Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Attraktivität der Gesundheitsberufe in den städtischen Alterszentren und bei der Spitex zu erhöhen.

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