Urdorf ZH: 600 kg Hanf und 240 kg Marihuana sichergestellt
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Kantonspolizei Zürich am Mittwoch in Urdorf ZH mehrere hundert Kilo Marihuana, Druckerplatten und gefälschten Dollarnoten.
Das Wichtigste in Kürze
- In Urdorf ZH hat die Polizei eine grosse Menge an Marihuana gesichert.
- Bei bekannten CBD-Produktionsanlagen wurde auch THC-haltiges Marihuana angebaut.
Die Kantonspolizei Zürich prüft bei bekannten Produktionsanlagen von CBD-Hanf, einem legalen Cannabisprodukt, regelmässig, dass kein verbotenes THC-haltiges Marihuana angebaut wird.
Im Rahmen einer solchen Überprüfung suchte die Kantonspolizei Zürich am vergangenen Mittwoch eine Anlage in Urdorf auf. Dabei stellten die Polizisten mehrere Säcke Hanf und einen Pollinator fest. Dieser wird in der Betäubungsmittelherstellung für die Produktion von Haschisch respektive zur Gewinnung von Harzkristallen aus Hanfblüten eingesetzt wird.
240 Kilogramm Marihuana und 600 Kilogramm Hanf
Aufgrund des Verdachts, dass in der Anlage illegaler Drogenhanf verarbeitet wird, führten die Polizisten eine Hausdurchsuchung durch. Dabei stellten sie rund 240 Kilogramm THC-haltiges Marihuana, rund 600 Kilogramm CBD-Hanf und den bereits zuvor festgestellten Pollinator sicher. Ausserdem wurden weitere Gerätschaften zum Anbau und zur Verarbeitung von Marihuana beschlagnahmt.
Gefälschte US-Dollarnoten in Urdorf produziert
Weiter stiessen die Polizisten in Urdorf auf zwei Männer, die mit der Herstellung von gefälschten 50-Dollarnoten beschäftigt waren. Auf einer Palette lagerten teilweise bedruckte US-Dollar-Halbfabrikate. Laut der Kantonspolizei hätten die Halbfabrikate nach Abschluss der Produktion einen Wert von rund zwei Millionen US-Dollar gehabt.
Daneben fanden die Funktionäre diverse Druck- und Zubehörmaschinen zur Herstellung von Falschgeld. Alle Druckerzeugnisse und Gerätschaften wurden sichergestellt.
Die beiden Schweizer im Alter von 48 und 70 Jahren wurden verhaftet und der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zugeführt. Gegen beide hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Für die Beschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung.
Aufgrund der Zuständigkeit für Falschgeld-Delikte wird das Verfahren durch die Bundesanwaltschaft weitergeführt werden.