Weiningen: Anmeldung der Gemeindeversammlung mit Rückverfolgbarkeit
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Weiningen können sich für die a.o. Gemeindeversammlung vom 8. April 2021 anmelden.

Die Durchführung von Gemeindeversammlungen ist erlaubt, sofern die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten und die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (Contact Tracing) gewährleistet wird.
In diesem Sinne werden die an der Gemeindeversammlung vom 8. April 2021 erscheinenden Personen registriert. Wir garantieren Ihnen, dass die hierfür erhobenen Daten am 23. April 2021 unwiderruflich vernichtet werden.
Online-Registration empfehlenswert
Um am Versammlungsabend die administrative Abwicklung bezüglich der Registrierung zu erleichtern, bitten wir Sie, für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung über unsere Online-Registration zu nutzen oder die postalische Anmeldung mittels dem in Ihrem Briefkasten zugestellten Anmeldetalon vorzunehmen. Anmeldungen werden bis am 8. April 2021, 10.00 Uhr entgegengenommen.
Selbstverständlich ist auch eine spontane Teilnahme mit einer Registrierung vor Ort möglich.
Mit einer vorzeitigen Anmeldung leisten Sie jedoch einen wertvollen Beitrag zugunsten einer effizienten Administration und sorgen dafür, dass am Versammlungsabend zügig zu den traktandierten Geschäften geschritten werden kann.