Wie die Gemeinde Weiningen ZH mitteilt, sollen Niststandorte von Seglern und Schwalben auf Gemeindegebiet der Abteilung Hochbau und Umwelt gemeldet werden.
Schwalbennest an einem Gebäude. Die Schweizerische Vogelwarte gibt Tipps für den Umgang mit Gebäudebrütern. (Archivbild)
Schwalbennest an einem Gebäude. Die Schweizerische Vogelwarte gibt Tipps für den Umgang mit Gebäudebrütern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EPA/KATIA CHRISTADOULOU
Ad

Etliche Vogelarten brüten fast ausschliesslich an Gebäuden. Diese Arten nisteten ursprünglich an Felsen, ein Lebensraum mit wenig Veränderungen.

Dementsprechend zeigen sie eine hohe Brutplatztreue und tun sich schwer damit, einen neuen Niststandort zu finden.

Typische Gebäudebrüter sind Segler und Schwalben. Ihre Bestände sind in den letzten Jahrzehnten drastisch gesunken.

Inventarpflicht für Gemeinden

Die Zukunft dieser Gebäudebrüter im Land hängt fast völlig von Menschen ab. Sie sind auf die Toleranz und Förderung angewiesen.

Da die Nistplätze von standorttreuen Gebäudebrütern als Naturschutzobjekte gelten, besteht eine Inventarpflicht für Gemeinden.

Dieses Inventar ermöglicht die Berücksichtigung entsprechender Nistplätze während der Projektierung und erhöht die Planungssicherheit für Bauherren.

Beobachtungen von Vögeln nötig

Die fachliche Feldarbeit dazu wird die Orniplan AG von anfangs Mai bis Ende August 2024 durchführen.

Dazu sind naturgemäss Beobachtungen von Vögeln an Gebäuden (auch privaten) nötig.

Wer Niststandorte von Seglern und Schwalben in Weiningen kennt, wird gebeten, diese per E-Mail mit Angabe der Vogelart und der Standortadresse der Abteilung Hochbau und Umwelt zu melden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Umwelt