Aus den Verhandlungen der Standeskommission
Die Gemeinde Appenzell Innerrhoden berichtet aus den Verhandlungen der Standeskommission.
Wahl als Grundbuchverwalter-Stellvertreter
Roger Böni, Untereggen, seit Oktober 2018 auf ein Jahr befristet als Sachbearbeiter im Grundbuchamt Appenzell tätig, wird nach Ablauf der Befristung ab 1. Oktober 2019 unbefristet als Grundbuchverwalter-Stellvertreter für das Grundbuchamt Appenzell mit einem Pensum von 100% angestellt. Mit der Festanstellung als Grundbuchverwalter-Stellvertreter wird Roger Böni ab 1. Oktober 2019 die volle Beurkundungsbefugnis in sämtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten erteilt.
Wahl als Pflegehelferin
Seta Kocabiyikyan, Widnau, wird als Pflegehelferin im Altersheim Torfnest in Oberegg gewählt. Die aushilfsweise bereits mit befristeter Anstellung im Altersheim Torfnest tätige Pflegehelferin wird die Stelle am 1. Mai 2019 unbefristet mit einem Pensum von 80% antreten.
Stellungnahme zur Änderung des Bankengesetzes
Die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen des Bankengesetzes erhalten die Unterstützung der Standeskommission.
Das Bankengesetz soll in drei Themenbereichen Änderungen erfahren. Bei den Regeln zur Bankeninsolvenz sollen jene Bestimmungen aus der heutigen FINMA-Verordnung, die in verfas-sungsmässig geschützte Rechtspositionen eingreifen, neu auf Stufe des Bankengesetzes verankert werden. In der Einlagensicherung werden die Fristen zur Auszahlung der Gelder an den Konkursliquidator und zur Weiterleitung der Einlagen an die Einleger an das internationale Niveau angepasst. Schliesslich soll mit einer Anpassung des Bucheffektengesetzes für alle Verwahrer von Bucheffekten die Pflicht zur Trennung von Eigen- und Kundenbeständen eingeführt werden.
Die Standeskommission begrüsst die Verankerung der Insolvenzbestimmungen im Bankengesetz. Sie unterstützt auch die vorgeschlagenen Änderungen zur Schliessung von heute beste-henden Lücken in den Bereichen Einlagensicherung und Trennung des Eigenbestands der Bank von den Kundenbeständen bei der Verwahrung von Bucheffekten.
Fakultatives Referendum
Gemäss Bundesblatt Nr. 13 vom 2. April 2019 sind folgende Bundesvorlagen dem fakultativen Referendum unterstellt worden:
- Bundesgesetz über die Änderungen des Bundesbeschlusses über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
- Bundesgesetz über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Gesetz, AtraG) (Auflösung der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte); Änderung vom 22. März 2019
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG); Änderung vom 22. März 2019
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) (EL-Reform); Änderung vom 22. März 2019
- Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz, WRG); Änderung vom 22. März 2019
- Fernmeldegesetz (FMG); Änderung vom 22. März 2019
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme und über seine Umsetzung (Änderung des CO2-Gesetzes)
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
- Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
- Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Brasilien
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Georgien über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und Herkunftsangaben
- Bundesbeschluss über die Ermächtigung des Bundesrates zur selbständigen Genehmigung von Änderungen an den Anhängen des Abkommens zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beschlusses 2012/2 vom 4. Mai 2012 zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Die Referendumsfrist für diese Vorlagen läuft am 11. Juli 2019 ab.