Arth

Arth bekommt in zweiter Instanz vollumfänglich Recht

Gemeinde Arth
Gemeinde Arth

Schwyz,

Wie die Gemeinde Arth mitteilt, wurden Verwaltungsbeschwerden gegen projektierte Rodung und Nutzungsplanänderungen Bahnhof Süd, Campus und Schuttweg abgewiesen.

Die Gotthardstrasse in Arth im Kanton Schwyz.
Die Gotthardstrasse in Arth im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat Arth befand am 16. Mai 2022 in erster Instanz über die Einsprachen gegen die beiden Nutzungsplan-Änderungen und die vier Abbruch-Vorentscheidgesuche.

Parallel dazu hiess das kantonale Amt für Wald und Natur die für den PHSZ und BBZG-Campus und Schuttweg erforderliche Waldrodung und -wiederaufforstung gut.

Mit diesen Entscheiden waren zwei Umweltverbände und zwei Anstösser nicht einverstanden und reichten am 13. Juni 2022 Verwaltungsbeschwerden ein.

Der entsprechende Schriftenwechsel dauerte bis Mitte Januar 2023.

Regierungsrat des Kantons Schwyz hat entschieden

Nun hat der Regierungsrat des Kantons Schwyz entschieden: Er würdigt dabei die sehr umsichtige und sorgfältig abgewogene Planung der Gemeinde für diesen kantonalen Entwicklungsschwerpunkt.

Die Verwaltungsbeschwerden gegen die beiden Nutzungsplanänderungen Bahnhof Süd und Campus und Schuttweg sowie gegen die Rodungsbewilligung weist er in sämtlichen Punkten ab.

Und auf die vier Verwaltungsbeschwerden gegen die Abbruch-Vorentscheide zu RigiBahnen-Depot, Luxram-Hauptgebäude, Villa Sonnenheim und Milchküche tritt er gar nicht ein, denn die beschwerdeführende Umweltorganisation sei hierzu gar nicht berechtigt.

Wie die nächsten Planungsschritte aussehen werden, kann erst nach Ablauf der 20-tägigen Frist für allfällige Verwaltungsgerichtsbeschwerden kommuniziert werden.

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