Einsiedeln

Christina Kotrba tritt als neue Richterin in Einsiedeln an

Nau.ch Lokal
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Schwyz,

Die Rechtsanwältin Christina Kotrba wird teilamtliche Richterin im Bezirk Einsiedeln. Die stille Wahl erfolgte nach dem Rücktritt von Ursula Zeindler Dettling.

Die Altstadt von Einsiedeln und das Kloster Einsiedeln.
Die Altstadt von Einsiedeln und das Kloster Einsiedeln. - Nau.ch / jpix.ch

Wie der Bezirk Einsiedeln bekannt gibt, wurde nach dem Rücktritt der erst im vergangenen Jahr gewählten teilamtlichen Richterin Ursula Zeindler Dettling auf Ende März 2025 im Januar 2025 die Ersatzwahl publiziert. Innert Frist ging einzig der gemeinsame Wahlvorschlag aller fünf Ortsparteien ein, weshalb der Bezirksrat die vorgeschlagene Rechtsanwältin Christina Kotrba, Zürich, als in stiller Wahl gewählt erklärt hat.

Die Stelle einer teilamtlichen Richterin mit einem Pensum von 40 Prozent wurde erst im vergangenen Jahr neu geschaffen. Mit ihr kann die Stellvertretung der Gerichtspräsidentin sichergestellt werden.

Die Ortsparteien wurden, weil eine politische Wahl notwendig ist, über den Rücktritt der bisherigen Amtsinhaberin und über die Neuausschreibung der Stelle im Dezember 2024 informiert. Es gingen in der Folge vier qualifizierte Bewerbungen ein.

Stille Wahl von Christina Kotrba

Die Bewerbungsgespräche wurden vom Büro des Bezirksrates, zusammen mit Vertretern der fünf Ortsparteien, geführt. Die fünf Ortsparteien reichten hierauf innert Frist einen gemeinsamen Wahlvorschlag, lautend auf Christina Kotrba, Zürich, ein. Andere Wahlvorschläge gingen bis am 6. März 2025 nicht ein.

Wenn bis zur Anmeldefrist nicht mehr Personen gültig zur Wahl vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, können vorgeschlagene Personen vom Bezirksrat als in stiller Wahl gewählt erklärt werden (§ 44a Abs. 1 Wahl- und Abstimmungsgesetz). Stille Wahl ist insbesondere zulässig bei allen Ersatzwahlen im ersten und zweiten Wahlgang.

Der Bezirksrat hat einer stillen Wahl zugestimmt. Die Stimmberechtigten haben nämlich keine Auswahl, handkehrum liegt eine bestens qualifizierte Kandidatin vor, die von allen Ortsparteien unterstützt wird, und mit einem frühen Stellenantritt kann die Vakanz am Bezirksgericht verkürzt werden.

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